Corona-Hilfe - Eine Übersicht für Karlsruhe und Region
Umfassende Hilfe- und Unterstützungspakete
Karlsruhe. Das Corona-Virus hat Deutschland, die Welt und auch die TechnologieRegion Karlsruhe im Griff. Neben den gesellschaftspolitischen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen in ihrer vollen Bandbreite noch nicht abzusehen. Es zeigt sich jedoch bereits jetzt, dass zahlreiche Startups, Kleinunternehmen, Selbstständige, der Mittelstand und selbst große Konzerne massiv betroffen sind und erhebliche Liquiditätslücken und Existenzgefährdungen drohen. Die genauen Maßnahmen sind am Ende des Artikels zu finden.
Corona-Hilfe
Um durch die Corona-Krise bedingte Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz zu verhindern, haben der Bund wie auch die Länder umfassende Hilfs- und Unterstützungspakete zur Verfügung gestellt. Ziel der Maßnahmen ist es, betroffene Unternehmen möglichst schnell mit passgenauen Unterstützungsleistungen zu versorgen, um unverschuldete Zahlungsengpässe zu vermeiden, Insolvenzen abzuwenden und einen krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten.
Auf folgenden Seiten gibt es weitere Information
- IHK Karlsruhe: www.karlsruhe.ihk.de/coronavirus oder bei der Corona-Hotline 0721 174200)
- Handwerkskammer Karlsruhe: www.hwk-karlsruhe.de
- IHK Pfalz: www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/informationen-unternehmen-corona-4729208
- Handwerkskammer der Pfalz: www.hwk-pfalz.de/artikel/faq-zum-thema-coronavirus
Das Cyberforum hat zudem unter www.cyberforum.de/newsroom/corona-hilfe-fuer-unternehmen/ zusätzliche Informationen für Gründer aufgeführt.
Es ist zu beachten, dass diese Informationen aufgrund der dynamischen Entwicklungen sich ständig weiterentwickeln oder ändern können.
Hilfestellungen für Unternehmen in Bruchsal und Region zur Überbrückung von Engpässen (Stand 18. März)
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit - aufgrund der aktuellen, dynamischen Entwicklungen.
Diese Hilfestellungen und Informationen beziehen sich auf:
Schließung von Unternehmen bzw. Einschränkung von Unternehmenstätigkeiten insbesondere für:
- Zugang zu Kurzarbeitergeld
- steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung
- Zugang zu günstigen Krediten zur Liquiditätssicherung
- Bürgschaften und Exportkreditgarantien, Pflicht zum Insolvenzantrag
- Freiberufler und Solo-Selbstständige
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Bei allen Fragen zu Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Vorort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Sie erreichen ihn von Montag-Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr gebührenfrei
telefonisch unter 0800 4555520 bei der Auswahl in der Warteschleife Taste 2 drücken
Steuerliche Erleichterung und Liquiditätshilfen
Steuerliche Erleichterung zur Liquiditätssicherung für Freiberufler und kleiner Betriebe
Maßnahmen: Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen, Anpassung von Steuervorauszahlungen, Leichtere Anpassung der Steuervorauszahlung, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen, Steuerentgegenkommen
der Finanzbehörden für Unternehmen unterschiedlichster Art.
Passgenaue Informationen für Ihr Unternehmen bietet Ihr jeweils zuständiges Finanzamt telefonisch unter 07251 74-0. Die Vermittlung an die zuständigen Sachbearbeiter wird dort veranlasst
Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung
Leicht zugängliche Überbrückungskredite um Liquiditätsengpässe abzufedern.
Ziel ist es, die laufenden Kosten weiter zu tragen durch Kredithilfen des Bundes sowie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Außerdem gibt es Bürgschaften die über die Hausbank sowie der Landesförderinstitute beantragt werden können. Für Auslandsgeschäfte können die bekannten Hermes- Bürgschaften in Anspruch genommen werden.
Maßnahme: Zugang zu günstigen KfW-Krediten für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und für alle Unternehmen
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie
Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Die Beantragung eines KfW-Kredites kann nur über Ihre Hausbank erfolgen.
Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Bürgschaften für Betriebsmittel können über die Hausbanken zur Verfügung gestellt werden. (Keine Sanierungsfälle oder Unternehmen die vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren). Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie für Ihr Unternehmen jeweils bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
(Siehe Portal der Bürgschaftsbanken).
Überbrückungskredit durch Landesförderungsinstitute
Landesförderinstitute bieten zum ERP- und KfW-Angebot zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen und Überbrückungsgeld an.
Überbrückungsgeld der L-Bank über die Hausbank beantragen, die Hausbank haftet mit 20 Prozent, Landesbank übernimmt 80 Prozent der Haftung. Die Einzelheiten finden Sie bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder oder telefonisch beim Wirtschaftsministerium Stuttgart unter 0711 123-0 oder per E-Mail: an finanzierung@wm.bwl.de.
Exportkreditgarantien
Bei entfallen Forderungen und Zahlungsverzögerungen wenden Sie sich bitte an die Euler Hermes AG mit der kostenpflichtigen Telefonnummer 040 88349000 oder per E-Mail an info@exportkreditgarantien.de.
Sonstige Liquiditätshilfen für Freiberufler und Solo-Selbstständige
„ERP-Gründerkredites Universell“ der KfW, hier gibt es derzeit leider noch keine Hilfestellung.
Tourismuswirtschaft
Übersicht über Themen und aktuellen Informationen für die Tourismuswirtschaft erhalten Sie über das Kompetenzzentrum des Bundes im Info-Portal: corna-navigator.de
IHK
Informationen über allgemeine Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen Zentrale Corona-Hotline: 0721 174-0 oder 200
oder auf der Website unter www.karlsruhe.ihk.de/corona.
HWK
Die Handwerkskammer bietet im Service-Center, in der Rechtsberatung und auf der Homepage umfangreiche Auskünfte, Informationen und Beratung an. Die zentrale Telefonnummer ist 0721 16000. Interessierte können auch über das Kontaktformular ihr anliegen unterbreiten.
Kontaktformular auf der Web-Site: www.hwk-karlsruhe.de. ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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