Schulbuchausleihe
Anträge bis 15. März bei Kreisverwaltung SÜW abgeben

Nicht vergessen: Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 15. März bei Kreisverwaltung einreichen | Foto: Gisela Böhmer
  • Nicht vergessen: Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 15. März bei Kreisverwaltung einreichen
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Kreis SÜW. Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr 2023/2024 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule (die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule) besuchen werden, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Anträge für die unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern können bis 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden.

Für welche Schulen zuständig?

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe: Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels, Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Pamina-Schulzentrum Herxheim, Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach sowie Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben.

Unentgeltliche und entgeltliche Ausleihe

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) werden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in vereinzelten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet:

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartnerleben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3.750 Euro.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteilsleben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3.750 Euro.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten zum Schulbuchportal im Mai über die Schulen verteilt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.deps

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Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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