Oberbürgermeister Thomas Hirsch zur Altschulden-Regelung

Der Landauer Oberbürgermeister im Juli in unserer Redaktion in Landau zum Balkongespräch | Foto:  Tim Altschuck
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Rheinland-Pfalz/Landau. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat das „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ beschlossen. Damit werden die von einer hohen Liquiditätsverschuldung besonders betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz unmittelbar und effektiv vom größten Teil ihrer Schuldenlast befreit.

Hintergrund ist die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz, den Kommunen dabei zu helfen, ihre mitunter immens hohen Schuldenberge abzutragen. Das hatte die regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen sowie die CDU und die Freien Wähler zu Jahresbeginn beschlossen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens war eine im April 2022 erfolgte Änderung der Landesverfassung notwendig.

„Historischer Schuldenschnitt“

"Das Land wird wie angekündigt drei Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Mit diesem historischen Schuldenschnitt ermöglicht das Land den betroffenen Kommunen einen echten finanziellen Neustart“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Innenminister Roger Lewentz, Familienministerin Katharina Binz und Justizminister Herbert Mertin auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Mainz.

OB Hirsch sieht Schuldenschnitt als notwendig

Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags zum kommunalen Entschuldungsprogramm: „Die geplante Teilentschuldung ist ein notwendiger Schritt und wird seit Jahren von uns als rheinland-pfälzischen Kommunen und dem Städtetag als kommunalem Spitzenverband gefordert. Auf diese Weise wird es den Kommunen ermöglicht, die Schulden, die sie über Jahre aufbauen mussten, um die von Bund und Land übertragenen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu finanzieren, abzubauen. Nichtsdestotrotz bleiben Schulden übrig, die weiter von den Kommunen geschultert werden müssen und die wenig finanziellen Spielraum für wichtige Zukunftsaufgaben lassen. Um eine weitere Entlastung zu erreichen, ist jedoch nicht nur das Land in der Pflicht. Auch der Bund wird einen eigenen Beitrag zur Entschuldung leisten müssen.“

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"Auch der Bund wird einen eigenen Beitrag zur Entschuldung leisten müssen." - Thomas Hirsch

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Autor:

Katharina Wirth aus Herxheim

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