Für Geflüchtete aus der Ukraine
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Kreis SÜW. Aufgrund der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, die der Bund ausgegeben hat, werden ab dem 1. Februar noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz geflüchteter Menschen aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Gilt für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden dem Gesetz nach für Ausländer gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht aufsuchen. Die Geflüchteten sind darüber bereits schriftlich informiert worden. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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