Bund und Land unterstützen Kommunen bei Integration von Geflüchteten
Rheinland-Pfalz. Innenminister Michael Ebling und Bau- und Finanzministerin Doris Ahnen haben neue finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten verkündet. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen der Bund und das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen nun auch mit den Programmen der Städtebauförderung.
„Die Unterbringung und die Integration von Geflüchteten ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die die Städte und Gemeinden gleichzeitig jedoch vor vielschichtige Herausforderungen stellt. Daher freue ich mich sehr, dass wir gemeinsam mit dem Bund unsere Kommunen nun zusätzlich innerhalb der Städtebauförderung unterstützen können“, sagte Innenminister Michael Ebling. Möglich mache dies die Inanspruchnahme der Innovationsklausel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder. In den Jahren 2023 und 2024 bestehe laut Ebling die Möglichkeit, Maßnahmen zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten über Städtebauförderungsmittel zu finanzieren.
Unterstützt werden insbesondere städtebauliche Maßnahmen zur Integration und Stärkung sozialer Infrastrukturen und des Zusammenhalts in der Nachbarschaft (bspw. auch Integrationsmanagement). Aufgrund der Bedeutung des Themas ist es möglich, im Rahmen der Städtebauförderung nachfristig eine Ergänzung zum diesjährigen Jahresantrag zu stellen oder einen Antrag im Rahmen des Jahresantrags 2024 einzureichen.
„Den Kommunen kommt bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen eine Schlüsselrolle zu. Die Innovationsklausel schafft den notwendigen finanziellen Spielraum, um zielgerichtet auf die herausfordernde Situation zu reagieren und die Situation für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Dabei stehen langfristige Lösungen im Fokus, wie etwa die Umnutzung leerstehender Gebäude. Zusätzlich fördern wir bereits die Wohnraumversorgung von Geflüchteten mit dem ‚Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum von Flüchtlingen und Asylbegehrende‘ und geben den Kommunen die Möglichkeit, zweckgebundene Kommunalkredite für die Unterbringung geflüchteter Menschen in Anspruch zu nehmen“, so Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.