Hygienekonzept für Musikschule, Chor und Orchester in RLP
Proben während Corona

Neue Corona-Regeln für Musikschulen, Chor und Orchester | Foto: Pixabay
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Coronavirus in Rheinland-Pfalz. Die Proben und Auftritte von Chören, Musikschulen und Orchestern sind mit einem neuen, seit Mittwoch, 16., September geltenden, Hygienekonzept wieder erlaubt. Das Konzept enthält viele kleinteilige Regelungen. So müssen Hände vorm Betreten der Räume desinfiziert, Hygienemaßnahmen eingehalten und der Raum durchgängig belüftet werden. Auch ein Wegekonzept innerhalb des Gebäudes wird verlangt. Im Innern muss bis zum Erreichen des zugewiesenen Platzes ein Mundschutz getragen werden. Auch Kontaktflächen müssen nach der Nutzung desinfiziert werden. Die Kontaktdaten müssen von allen Anwesenden erfasst und aufbewahrt werden.
Bei der Verteilung von Noten müssen Handschuhe getragen werden. Alternativ sollen die Noten bereits vor dem Kurs auf den Sitzen liegen.  Bei Veranstaltungen gelten ergänzend zu diesen Vorgaben die Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen. Für die Einhaltung aller Regeln muss ein Verantwortlicher bestimmt werden.

Neue Corona-Regeln für den Chor und den Gesang

Proben, Auftritte und Konzerte sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen im Freien beträgt der Abstand zwischen den Singenden 1,5 Meter seitlich und zwei Meter in Singrichtung. Der Abstand zur musikalischen Leitung beträgt mindestens drei Meter. Zum Publikum müssen mindesten fünf Meter Abstand gehalten werden. Im Innern sind die Abstände großzügiger zu gestalten: Hier gilt ein Radius von mindestens drei Metern, sowohl zwischen den Singenden als auch zum Chorleiter. Zum Publikum bleibt der Abstand bei fünf Metern. Auf Atemübungen jeglicher Art müssen die Künstler verzichten.

Blasorchester/Posaunenschöre und weitere Ensembles mit Blasinstrumenten

Der Abstand zwischen den Musizierenden und zur musikalischen Leitung beträgt mindestens zwei Meter. Im Freien genügt ein Abstand von 1,5 Meter zwischen den Musizierenden und zur musikalischen Leitung mindestens 2 Meter. Bei Querflöten gelangt, anders als bei anderen Blasinstrumenten, beim Anblasen am Mundstück Luft direkt aus der Mundöffnung des Musizierenden in die Umgebung und es können Tröpfchen abgegeben werden. Bei dieser Instrumentengruppe und um diese Instrumentengruppe herum ist deshalb ein Mindestabstand von zwei Metern, gemessen von Stuhlkante zu Stuhlkante, einzuhalten. Dies gilt auch im Freien. Der Abstand zwischen Blasorchester und Publikum beträgt mindestens fünf Meter. Die Abstandsregelung zwischen Musizierenden, bei denen kein verstärkter Aerosolausstoß zu vermuten ist (Schlagzeuger, Perkussionisten) kann bis zu einer Gruppengröße von zehn Personen in Anlehnung an die Regelung nach §1 Absatz 2 der CoBeLVO entfallen. Das Kondenswasser darf nicht auf den Boden geschüttet werden oder auf den Boden tropfen. Es muss in entsprechend saugfähigen Tüchern oder Unterlagen aufgefangen werden, die danach persönlich zu entsorgen sind. Anschließend sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Verboten sind außerdem Mundstückübungen bei Blech-und Holzblasinstrumenten, keine Lippenübungen, Buzzing bei Blechbläsern und Atemübungen. Alle Musizierenden reinigen ausschließlich das eigene Instrument.

Regelungen für Zupforchester, Harmonikaorchester, Streichorchester

Für Orchester ohne verstärkten Ausstoß ist gemäß CoBeLVO ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern einzuhalten. Bis zu einer Gruppengröße von zehn Personen in Anlehnung an die Regelung nach §1 Absatz 2 der CoBeLVO kann die Abstandsregelung entfallen. Der Abstand zur musikalischen Leitung beträgt mindestens 1,5 Meter. Mehrere Gruppen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander halten. Ein Austausch von Mitgliedern zwischen den Gruppen innerhalb einer Probe oder eines Auftrittes ist nicht zulässig. Der Abstand zwischen Ensemble und Publikum beträgt mindestens drei Meter. Im Rahmen von professionellen Kulturangeboten kann der Mindestabstand zwischen den mitwirkenden Personen während der Probe oder des Auftritts unterschritten werden.

Regeln für Sinfonieorchester (Ensembles mit gemischtem Aerosolausstoß)

Die Ensembles, bei denen Instrumente mit erhöhtem und nicht erhöhtem Aerosolausstoß zusammen musizieren, müssen sich nach den jeweiligen Regeln richten. Die jeweiligen Gruppen sind in der vorangegangenen Absätzen zu finden. Wird ein Chor integriert, müssen die Regeln aus dem Absatz „Neue Regeln für Chor und den Gesang“ umgesetzt werden. Sollten Solisten eingebunden werden, die Sänger oder Bläser sind, müssen auch an dieser Stelle die entsprechenden Regeln eingehalten werden.

Musikunterricht in der Musikschule oder im Musikverein

Ensembles dürfen Proben, wie es in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben wurde. In Kleingruppen von weniger als zehn Personen finden die Regelungen aus dem ersten Kapitel Anwedndung. Für Kinder im Vorschulalter entfallen Abstandsbestimmungen. Die empfohlene Gruppengröße liegt bei zwölf Kindern. Diese Empfehlung gilt auch für Eltern-Kind-Gruppen und Mehrgenerationengruppen. Eine Pause während einer 60-minütigen Unterrichtseinheit wird vorgeschrieben, um die Durchlüftung zu gewährleisten. kim/ps

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Musizieren während des Coronavirus und zum Hygienekonzept gibt es hier.

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Kim Rileit aus Ludwigshafen

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