Rhein-Pfalz-Kreis freut sich über Bewerbungen als Behindertenbeauftragter bis 28. Februar
Sich ehrenamtlich einsetzen für die Belange behinderter Mitmenschen
Ehrenamt. Das Ehrenamt des Behindertenbeauftragen ist für den Rhein-Pfalz-Kreis ein wichtiger Baustein, um den Belangen behinderter Menschen im Kreisgebiet gerecht zu werden. Dazu möchte der Landkreis allen interessierten Bürgern die Chance bieten, sich in diesem Themengebiet zu engagieren.
Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
- die Koordination in allen Behindertenangelegenheiten als Bindeglied zwischen örtlichen Beauftragten, freien Trägern, Selbsthilfegruppen und Vereinen;
- die Förderung verschiedener Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen;
- die Beratung von Menschen mit Behinderung zu festen Sprechzeiten und die Vermittlung der individuellen Bedürfnisse, Beschwerden und Empfehlungen gegenüber der Kreisverwaltung;
- Mitwirkung bei der behindertengerechten Gestaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen, Verkehrsräumen und des öffentlichen Verkehrs;
- Beratung, Betreuung, Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen, Ärzten und Pflegeinrichtungen;
- Kontaktstelle zum Landesbehindertenbeauftragten und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie;
- als zentrale Anlaufstelle der Verwaltung in allen Fragen bezüglich Behinderung zu wirken.
Für die Erfüllung dieser ehrenamtlichen Aufgaben wird eine verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit gesucht, die über ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für und in die Belange, Wünsche und Probleme von Menschen mit Behinderung verfügt.
Nach der Hauptsatzung des Rhein-Pfalz-Kreises erhält der Behindertenbeauftragte für die notwendigen baren Auslagen und sonstige Aufwendungen monatlich im Voraus eine pauschale Aufwandsentschädigung. Daneben wird eine Reisekostenvergütung für Dienstreisen nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet. ps
Der Behindertenbeauftragte wird vom Kreistag für die Dauer seiner gesetzlichen Wahlzeit gewählt – somit bis zu den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2024.
Interessierte richten bitte ihre Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 28.Februar, an die:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Vorzimmer des Landrates, zu Händen Tilo Meinke, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen/Rhein
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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