Reisen in Coronazeiten
Corona-Beschränkungen zu den Herbstferien
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Corona. Urlauber interessiert aktuell wohl am meisten, ob sie nach ihrer Rückkehr in die Quarantäne müssen, und ob sie im eigenen Land verreisen dürfen. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die aktuell geltenden Quarantäneregeln und das Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots.
Quarantäne für Reiserückkehrer
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss künftig nur noch für zehn statt vierzehn Tage in Quarantäne. Das sieht die Muster-Quarantäneverordnung der Bundesregierung vor, auf deren Basis die Bundesländer eigene Verordnungen erlassen. Das Inkrafttreten der neuen Länderverordnungen ist für den Sonntag, 8. November, geplant; die ARAG Experten empfehlen Urlaubern jedoch, sich in ihrem jeweiligen Bundesland nach der aktuell geltenden Rechtslage zu erkundigen. Nach der Muster-Verordnung bleibt die Meldepflicht bei der zuständigen Behörde – meist sind dies die Gesundheitsämter – bestehen. Die Quarantäne kann früher beendet werden, wenn sich Urlauber nach ihrer Rückkehr testen lassen. Dieser Test ist zurzeit noch kostenlos, darf allerdings frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Test zehn Tage lang aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden muss. Treten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dennoch Symptome auf, muss ein erneuter Test gemacht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht sollen unter anderem für berufsbedingte Grenzpendler, Durchreisende, Aufenthalte in einem Risikogebiet unter 24 Stunden und Familienbesuche, die kürzer als 72 Stunden dauern, gelten.
Seit kürzlich auch in Polen für einzelne Regionen eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, ist nur noch Griechenland in puncto Urlaub unproblematisch. In allen übrigen Ländern herrscht zumindest für einzelne Regionen eine Reisewarnung, weil es mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt. Das Robert-Koch-Institut aktualisiert die Länder-Liste laufend.
Beherbergungsverbote
Wem durch das Coronavirus die Lust auf eine Auslandsreise vergangen ist, kann zwar auch in Deutschland seinen Urlaub verbringen. Doch auch hier gibt es durch das Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Hotspots zahlreiche Einschränkungen. Wer allerdings einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf nach Auskunft der ARAG Experten in Hotels und Pensionen übernachten. Dabei ändert sich die Lage fast täglich durch richterliche Urteile, mit denen die Verbote in einzelnen Bundesländern wieder gekippt werden. Zurzeit gibt es entsprechende Entscheidungen für Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen. In anderen Bundesländern wie etwa Bayern und Hessen wurde das Beherbergungsverbot inzwischen von den Landesregierungen wieder abgeschafft.
Mecklenburg-Vorpommern macht es Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten zurzeit am schwersten: Hier gilt zusätzlich zu einem negativen Corona-Test eine 14-tägige Quarantänepflicht nach Einreise.
In Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen-Anhalt darf man nur mit einem höchstens 48 Stunden alten Corona-Test übernachten. Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein beschäftigt inzwischen aber sogar das Bundesverfassungsgericht. Ob und inwieweit die Karlsruher Richter über das Verbot entscheiden werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Alle übrigen Bundesländer sehen vorerst von Beherbergungsverboten ab. Eine Übernachtung in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist hier für Urlauber aus ganz Deutschland möglich. rk/ps
ältere Informationen:
Corona. Die Corona-Zahlen steigen, die Politik reagiert und die Herbstferien stehen in Rheinland-Pfalz vor der Tür, in Baden-Württemberg sind sie auch nicht mehr lange hin. Da die Temperaturen in den vergangenen Tage gesunken ist, verlagert sich das Leben wieder mehr in die Innenräume und das Infektionsgeschehen wächst. Damit steigt auch die Zahl der Risikogebiete innerhalb Deutschlands. Für Reisende aus diesen innerdeutschen Corona-Hotspots gilt seit Mittwochabend ein Beherbergungsverbot. Doch nicht in allen Bundesländern. Wer nun noch wohin reisen darf und welche Konsequenzen die neuen Regeln für den Herbsturlaub im eigenen Land haben, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.
Herr Klingelhöfer, was bedeutet das Beherbergungsverbot?
Tobias Klingelhöfer: Das Beherbergungsverbot betrifft ausschließlich touristische Reisende. Und es gilt für Hotels, Jugendherbergen, gewerbliche Zimmeranbieter und auch Online-Plattformen wie z. B. Airbnb. Inhaltlich meint dieses Verbot, dass Reisende, die aus Regionen kommen, die zum Risikogebiet erklärt wurden, nicht mehr in diesen Unterkünften beherbergt werden dürfen. Hoteliers und Beherbergungsbetriebe, die dagegen verstoßen, riskieren hohe Bußgelder.
Welche deutschen Regionen sind betroffen?
Klingelhöfer: Aktuell handelt es sich um die Regionen Wuppertal, Hagen, Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen, die Berliner Bezirke Mitte, Berlin-Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, Vechta in Niedersachsen, Bremen sowie Esslingen in Baden-Württemberg. Aber die Liste kann sich täglich ändern. Sobald es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt, kann das Robert Koch-Institut eine Region zum Risikogebiet erklären.
Was bedeutet das konkret für Reisende?
Klingelhöfer: Wer aus dieser Region kommt, darf, wie gesagt, in den meisten Bundesländern nicht mehr beherbergt werden. Es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Hier könnte es bei Reisen, die schon in den nächsten Tagen beginnen, eng werden mit einer pünktlichen Anreise. Denn die Corona-Tests sind oft nicht so kurzfristig durchzuführen und auch das Ergebnis lässt manchmal einige Zeit auf sich warten.
Urlauber, die ihre Reise in eine Region geplant haben, die nun vom RKI zur Risikoregion erklärt wurde, müssen zudem damit rechnen, nach der Rückkehr ins eigene Bundesland in eine 14-tägige Quarantäne geschickt zu werden. Darauf haben sich am Mittwochabend elf Länder geeinigt. Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen distanzieren sich aber vom Beherbergungsverbot und gehen jeweils eigene Corona-Wege. So plant Berlin kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten. Es herrscht also gerade etwas Unsicherheit. Daher rate ich Urlaubern, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, ob eine Anreise möglich ist.
Können betroffene Reisende ihre Buchung stornieren?
Klingelhöfer: Ja. Sobald ein Hotel aufgrund dieses Corona-bedingten Beherbergungsverbotes einen Gast nicht mehr aufnehmen darf, kann die Buchung kostenlos storniert werden. In diesem Moment kann das Hotel ja seinen Vertrag nicht erfüllen. Auch wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, macht ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot die Reise unmöglich. Dann handelt es sich um unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, bei denen ein kostenfreier Rücktritt von der Reise möglich ist. Sind Anreise und Unterbringung hingegen möglich, selbst wenn es unter Quarantäne-Bedingungen wäre, müssen Urlauber in diesem Fall zahlen. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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