Corona–Notbremse
Handelsverband kritisiert Politik
Corona-Pandemie. Die beschlossene bundeseinheitliche Corona–Notbremse, die am morgigen Samstag, 24. April, in Kraft tritt, sieht der Handelsverbandes Rheinland-Pfalz kritisch, wie dieser jetzt mitteilt.
Handel kein Corona-Inzidenztreiber
Auch mit dieser neuen Regelung werde nicht berücksichtigt, dass der Handel kein Inzidenztreiber ist, so der Verband. Dies, obwohl nachgewiesenermaßen das Infektionsrisiko beim Einkaufen, wie von der TU Berlin, als auch dem Robert-Koch-Institut bestätigt, lediglich niedrig ist. Weiterhin werden dem Handel, insbesondere dem Nicht-Lebensmittelhandel, erhebliche Lasten und Einschränkungen aufgebürdet.
Schlechte Kommunikation der Corona-Regelungen
Der Verband kritisiert zudem, dass auch seit mehr als einem Jahr seit Pandemiebeginn die Kommunikation neuer Regelungen gegenüber den Betroffenen immer noch nicht in ausreichendem Maße erfolgt. „Es kann nicht sein, dass die Unternehmen immer wieder kurzfristig mit Maßnahmen konfrontiert werden, von denen selbst die Verfasser der Regelungen oft nicht erklären können, wie sie anzuwenden sind“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, Thomas Scherer.
Handwerksleistungen weiter möglich
Positiv sieht Scherer, dass weiterhin Handwerksleistungen, wie beispielsweise Reparatur von Uhren oder Schmuck, auch bei Inzidenzen von über 150 die Möglichkeit des click & collect bestehen. „Wir sind froh, dass sich der Einsatz der Verbände hier gelohnt und auch in der Regelung niedergeschlagen hat“, so Scherer. „Denn bei den ersten Entwürfen der Regelung war für den Handel, bis auf den Lebensmitteleinzelhandel, eine Komplettschließung vorgesehen“, so Scherer weiter.
Stationärer Handel weiter möglich
Gerade im Hinblick auf die Kommunikation der Einschränkungen stellte Scherer klar, dass deutlich gemacht werden muss, dass der stationäre Handel immer noch geöffnet hat, und sei es auch nur für „click & collect“. In manchen Regionen und Städten besteht aber auch die Möglichkeit per click & meet, nach vorheriger Anmeldung, mit Kontaktnachverfolgung unter Vorlage eines negativen Corona-Tests, einzukaufen. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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