Onlinekauf entpuppt sich als Diebesgut
Mannheim. Ein 38-Jähriger erwarb am Dienstag, 25. Juli, zwischen 18 Uhr und 19 Uhr ein Fahrrad, welches er online in einem Verkaufsportal gefunden hatte. Er fuhr nach Ludwigshafen und übergab dem 47-jährigen Verkäufer einen vierstelligen Betrag.
Da der 38-Jährige im Nachgang Bedenken zum Kauf hatte, suchte er die Polizei auf und ließ die Rahmennummer des Fahrrades überprüfen. Hierbei stellte sich heraus, dass das Fahrrad tatsächlich zur Eigentumssicherung ausgeschrieben war, da es durch einen besonders schweren Fall des Diebstahls entwendet worden war. Das Fahrrad blieb bei der Polizei und wird dem rechtmäßigen Eigentümer wieder übergeben. Der 38-Jährige erstattete Anzeige. Polizeipräsidium Mannheim
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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