Einheitliches Vorgehen bei Thema Infektionsschutz
Digitale Info-Veranstaltung für Kita-Beschäftigte
Mannheim. In einer digitalen Informationsveranstaltung hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim vergangene Woche den Beschäftigten im Bereich der Kinderbetreuung sowie den selbstständigen Kindertagespflegepersonen Fragen rund um das Thema „Hygiene in der Kinderbetreuung in Zeiten von Corona“ beantwortet. Die vorab an das Gesundheitsamt formulierten Fragen wurden durch den Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert, den Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer, und die Leiterin der Hygiene der UMM, Prof. Alexandra Heininger, beantwortet. Die Aufzeichnung des Livestreams kann unter www.mannheim.de/infoveranstaltung-hygiene sowie über den städtischen youtube-Kanal abgerufen werden.
Bezüglich des Tragens von Mund-Nasen-Masken hatten die Träger und die Stadt Mannheim am Tag zuvor ein gemeinsames einheitliches Vorgehen beschlossen. Dieses sieht vor, dass in den Einrichtungen der Kinderbetreuung grundsätzlich die Regeln des Infektionsschutzes gelten und die entsprechenden Schutz- und Hygienestandards eingehalten werden. Die beteiligten Institutionen empfehlen, im Kinderdienst keine Masken zu tragen. Die Erzieherinnen und Erzieher, die im Betreuungsdienst tätig sind, entscheiden jedoch selbst. Auch Kinder, die selbst eine Maske tragen möchten oder deren Eltern darauf bestehen, können ebenfalls eine Maske tragen. Aus pädagogischen Gründen wird dies jedoch aus ausdrücklich nicht empfohlen. Denn anders als in Situationen, wo alle Beteiligten eine Behelfsmaske tragen, wie zum Beispiel im Elterngespräch, bietet das Tragen der Behelfsmaske bei Kindern nur einen Fremdschutz, aber keinen Eigenschutz. Die pädagogische Arbeit mit den Kindern basiert auf direkter Interaktion und wird durch das Tragen einer Behelfsmaske gestört. Einige Kinder könnten Behelfsmasken auch als bedrohlich erleben. Kinder benötigen von den Erzieherinnen und Erziehern das Gefühl von Schutz und Sicherheit, sie benötigen im Gruppenraum eine Atmosphäre, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen und in der sie die Reaktion der Erzieherinnen und Erzieher auch an der Mimik einschätzen und ablesen können. Das ist beim Tragen einer Behelfsmaske nicht möglich. Außerhalb der Arbeit am Kind – wie bei Essenszubereitung, Elterngesprächen und sonstigem Bewegen in der Einrichtung – gilt eine Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch für alle Eltern und andere Personen, die in die Einrichtung kommen. Wenn der auf Basis der Regeln des Infektionsschutzes angewiesene Abstand zwischen den beteiligten Personen gewährleistet ist, kann die Maske abgelegt werden.
„Ich danke den kirchlichen und freien Trägern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerade in dieser schwierigen Zeit besonders wertvoll ist. Auch bezüglich der Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Kitas haben wir eine gute einheitliche Lösung gefunden“, erläutert Dirk Grunert. „Unser Wunsch war es, eine gemeinsam in allen Kitas in Mannheim geltenden Vorgehensweise zu treffen und damit ein einheitliches Signal im Sinne des bestmöglichen Infektionsschutzes bei zugleich hoher pädagogischer Qualität an die Mannheimer Eltern zu geben. Ich danke den Trägern für dieses gemeinsame Vorgehen.“
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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