Im Elsass mit Coronavirus infiziert
Jetzt 20 Fälle in Mannheim
Mannheim. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurde in der Nacht des 13. März ein weiterer Fall von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 20. In dem Fall handelt es sich um eine Jugendliche, die Ende Februar das Elsass besucht hatte, bevor das Gebiet als Risikogebiet eingestuft wurde, informiert die Stadt. Nun entwickelte sie leichte Krankheitssymptome und wurde auf das Coronavirus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Die Jugendliche besuchte bis Mitte dieser Woche ein Mannheimer Gymnasium. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe sowie Lehrende der Klasse, die an den entsprechenden Tagen die Schule besucht hatten, wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu der Jugendlichen hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko.
Mit Blick auf die am 13.März anstehende Grundentscheidung der Landesregierung zur Frage von möglichen generellen Schulschließungen in Baden-Württemberg findet an der Schule, dem Geschwister-Scholl-Gymnasium, heute aus organisatorischen Gründen kein Unterricht statt. Schüler*innen, die sich noch nicht auf den Weg zur Schule gemacht haben, sollen bitte zuhause bleiben. Für anwesende Schüler*innen bietet die Schule heute eine Notbetreuung an.
Falls von Seiten der zuständigen Landesbehörden keine generellen Schulschließungen angeordnet werden, werden sich Schulleitung, übergeordnete Schulbehörde und das Gesundheitsamt Mannheim zum weiteren Vorgehen beraten und eine Entscheidung treffen.
Die Eltern wurden bereits informiert. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen, auch bei ihnen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.