Ab 31. Januar in Baden-Württemberg
Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg

Ab 2. Februar gilt die neue Regelung in Rheinland-Pfalz sowie im hessischen Kreis Bergstraße die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). | Foto: Christian Gaier
  • Ab 2. Februar gilt die neue Regelung in Rheinland-Pfalz sowie im hessischen Kreis Bergstraße die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
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Mannheim. Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) entfällt ab 31. Januar in Baden-Württemberg und ab 2. Februar in Rheinland-Pfalz sowie im hessischen Kreis Bergstraße die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg haben sich dazu entschlossen, die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV aufzuheben. Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens folgt man damit der Entscheidung des Bundes, der die Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar aufhebt. Damit müssen nun auch im VRN ab 31. Januar in Baden-Württemberg beziehungseise ab 2. Februar im restlichen Verbundgebiet keine Masken mehr in den Bussen und Bahnen getragen werden. Trotzdem empfiehlt der VRN seinen Fahrgästen eigenverantwortlich gerade in der Grippe- und Erkältungssaison auch künftig eine Maske zu tragen, da diese nachweislich vor Infektionen schützt.

Weitere Informationen zur Gesundheit aller Fahrgäste in Bus und Bahn unter: www.vrn.de/frei/tickets/Artikel/017168/index.html

Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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