Corona-Fallzahlen in Mannheim
Mehr aktive Infektionen
Corona Mannheim. Dem Gesundheitsamt der Stadt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 9. Dezember, 16 Uhr, 104 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Momentan gibt es in Mannheim 1.778 akute Fälle. Die aktuelle Inzidenzzahl liegt bei 238,8*. Insgesamt wurden im Mannheimer Stadtgebiet 5.974 Fälle registriert. Bei 4.127 Personen wurde bislang die häusliche Quarantäne aufgehoben.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau verstarb in einem Manneimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 69 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
Die aktuellen Fallzahlen gibt es immer unter www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-mannheim
*Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg ist maßgeblich für das weitere Vorgehen der Stadt Mannheim. Die angegebenen Zahlen können sich unterscheiden. Grund dafür können zeitliche Verzögerungen zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle bei dem Gesundheitsamt und der Eingabe in die Meldesoftware mit anschließender Übermittlung an das LGA sein.
Wechselunterricht auch in Mannheim möglich
Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat eine neue Landesverordnung für den Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen erlassen.
Neben der Fortführung der Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Abstandsgeboten sieht die Landesverordnung besondere Bestimmungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten vor. Da die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus in Mannheim seit Mitte November im Durchschnitt bei über 200 pro 100.000 Einwohnern liegt, hat das örtliche Gesundheitsamt nun festgelegt, dass diese Bestimmungen auch für Mannheim gelten und es den Schulen somit ermöglicht wird, Wechselunterricht anzubieten.
Die Entscheidung über den vorübergehenden Wechselbetrieb treffen die Schulleitungen im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall auch die Umstellung auf Wechselbetrieb vorgeben.
Gemäß der Landesverordnung können allgemein bildende und berufliche Schulen vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb von Präsenzunterricht und Fernunterricht vornehmen, um im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten. Bei beruflichen Schulen ist auch im Wechselunterricht sicherzustellen, dass im Bereich des praktischen Unterrichts das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Sofern der Mindestabstand anderweitig gewährleistet wird, ist ein Wechselbetrieb nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon und durchgängig in Präsenz zu unterrichten sind beispielsweise Schülerinnen und Schüler von Abschlussjahrgängen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Wenn der Inzidenzwert von 200 pro 100.000 Einwohner zehn Tage lang in Folge unterschritten wird und eine abnehmende Tendenz aufweist, ist der Wechselbetrieb zeitnah wieder zu beenden und auf Präsenzunterricht umzustellen.
Mannheimer Krankenhäuser reduzieren OP-Angebot
Die Mannheimer Krankenhäuser bereiten sich auf weiter steigende Zahlen von Covid-19-Patienten vor. Dazu reduzieren das Diakonissen- und Theresienkrankenhaus, die St. Hedwig-Klinik und das Universitätsklinikum ihre Operationskapazitäten: Eingriffe, die aus medizinischer Sicht nicht dringlich stattfinden müssen, werden auf einen späteren Termin verschoben. Auch nicht-dringliche Ambulanztermine werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.
Medizinische Notfälle, insbesondere Schlaganfälle, Herzinfarkte und Unfallverletzungen werden weiter wie gewohnt versorgt, auch dringliche Eingriffe finden unverändert statt. Die Geburtshilfe ist ebenfalls von den aktuell notwendigen Maßnahmen nicht betroffen.
Für die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter in den Kliniken werden Patienten mit Atemwegserkrankungen strikt von den übrigen Patienten getrennt, alle Patienten werden vor ihrer Aufnahme auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 getestet.
Patienten, deren geplante Operation wegen der aktuell notwendigen Maßnahmen verschoben werden muss, werden von ihrer behandelnden Klinik individuell benachrichtigt.
Ursprungsmeldung vom 7. Dezember:
Stadt Mannheim ändert Allgemeinverfügung
Nachdem die Stadt Mannheim am 4. Dezember mit einer neuen Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Verschärfungen in Alten-und Pflegeheimen angeordnet sowie ein Verbot für Veranstaltungen und Schulsport ausgesprochen hat, passt sie ihre Allgemeinverfügung nun an den neuen Erlass des Sozialministeriums an, der Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 dazu verpflichtet, weiterreichende Maßnahmen anzuordnen. In Mannheim liegt der Inzidenzwert seit dem 15. November ununterbrochen über 200.
Unverändert bestehen bleiben:
- eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages bis zum 14. Dezember
- Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
- die Schließung von öffentlichen und privaten Sportstätten auch für den Schulsport sowie
- ein Veranstaltungsverbot
Neu werden auf Basis der Vorgaben des Landes angeordnet:
- Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen – ohne dass für in gerader Linie Verwandte oder Partner aus anderen Haushalten eine Ausnahme besteht
- die Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios
- ein Verbot von Verkaufsaktionen und Rabattaktionen im Einzelhandel
- ein Verbot zur Durchführung von Floh- oder Jahrmärkten
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen, auch im Freien
Die neue Allgemeinverfügung ist einsehbar unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften und tritt am morgigen Dienstag, 8. Dezember, im Kraft. Die Beschränkungen im Einzelhandel gelten erst ab Mittwoch, 9. Dezember. Auch Frisörbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios müssen erst am Mittwoch schließen. ps
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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