Neue Kulturdenkmäler: Funk- und Fernsehturm und Parkhaus N 2

Funk- und Fernsehturm | Foto: Stadtmarketing Mannheim
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Mannheim. Das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart hat den Funk- und Fernsehturm sowie das Parkhaus N 2 in die Liste der Kulturdenkmale des Landes aufgenommen. Beide Bauten sind wichtige Dokumente ihrer Zeit.
Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst auch junge Kulturdenkmale aus den 1960er, 1970er und 1980er-Jahren. Jetzt hat das LAD den Funk- und Fernsehturm im Oberen Luisenpark sowie das Parkhaus N 2 in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen.
„Die beiden neuen jungen Kulturdenkmale belegen anschaulich, dass man es in Mannheim auch in der Vergangenheit verstanden hat, vermeintlich technisch geprägten und vielerorts eher nüchtern geformten Bauwerken eine ganz besondere Gestalt und architektonische Qualität zu verleihen“, würdigte Prof. Claus Wolf, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege, die Neuzugänge in der Denkmalliste der Stadt Mannheim.
„Eine qualitätsvolle Architektur prägt das Gesicht einer Stadt und schafft Identitätsorte für Bürgerinnen und Bürger. Die Zunahme von Baudenkmalen jüngerer Baujahre stellt unsere Stadt aber auch vor neue Herausforderungen – gerade in Zeiten knapper Haushalte“, erklärte Oberbürgermeister Christian Specht und betonte: „Daher müssen wir gemeinsam und pragmatisch Lösungen dafür finden, dass die geschützten Gebäude auch in Zukunft einen Beitrag für das Leben in unserer Stadt leisten können.“
Der zur Bundesgartenschau (BUGA) 1975 auf Initiative der Stadt errichtete Funk- und Fernsehturm im Mannheimer Luisenpark ist aus dem Stadtbild und dem Stadtgedächtnis nicht mehr wegzudenken und prägt die moderne Silhouette der Kurpfalzmetropole. Entworfen vom Erfolgsduo Erwin Heinle und Fritz Leonhardt, die bereits für den Stuttgarter Fernsehturm verantwortlich zeichneten, war der technisch innovative Bau Vorbild für viele weitere Fernsehtürme in Deutschland.
Er spielt neben dem frühen Stuttgarter Fernsehturm als „zweite Generation Fernsehturm“ eine überregionale Rolle in der Geschichte dieser Baugattung. Den Mannheimerinnen und Mannheimern eröffnete er einen völlig neuen Blick auf ihre Heimatstadt und ermöglichte neue Perspektiven für Stadt und Region.
Das Parkhaus im Quadrat N 2 wird im Stadtbild heute von Vielen ambivalent gesehen. Dabei wird oft vergessen, dass auch Parkhäuser wichtige Geschichtsdokumente sein können, die von der Aufbruchsstimmung der Nachkriegsjahrzehnte und dem Leitbild der verkehrsgerechten Stadt berichten. Während andernorts oftmals nahe liegende Konzepte für diese Bauaufgabe realisiert wurden, verbanden Architekt Emil Serini und Ingenieur Peter Serini funktionale Anforderungen mit einer ästhetisch überzeugenden Lösung im Stil des Betonbrutalismus. Die sanft ansteigenden Rampengeschosse mit bequemen Schrägparkplätzen werden von Zick-Zack-Wänden getragen, sodass komplett auf Einzelpfeiler verzichtet werden konnte. Die genialen Faltwände prägen konsequenterweise auch das Äußere und formen eine höchst individuelle Gestalt. Die Qualitäten des 1964 bis 1967 erbauten Parkhauses wurden damals wie heute in der Fachwelt auch auf überregionaler Ebene als beispielhafter Bau anerkannt. Es gilt als eine der wenigen nachkriegszeitlichen Rampengeschossgaragen von architektonischer Gestaltungsqualität in Deutschland.

Wegweisende Bauten als wichtige Dokumente für Epoche und Stil

Das Landesamt für Denkmalpflege untersucht seit Jahren die Bauzeugnisse der 1960er, 1970er und 1980er Jahre hinsichtlich ihres Denkmalwerts. Zusätzlicher Anlass für die Überprüfung von jungen Bauwerken in Mannheim war die Ausstellung „Schützen, was wir lieben? Was Mannheim über Denkmal denkt“, die 2024 im Marchivum zu sehen war. Sie wurde von Studierenden der Hochschule Mannheim anlässlich der bundesweiten Denkmalpflegetagung in Mannheim erarbeitet und setzte sich mit dem Thema der Teilhabe am kulturellen Erbe auseinander. Der partizipatorische Blick von außen ist von wachsender Bedeutung, grundlegend bleiben aber die fundierten Gutachten, mit denen die Denkmalausweisungen wissenschaftlich begründet werden.
„Bei der Beurteilung, ob etwas Denkmal ist oder nicht, spielen weder persönliche Meinungen noch individuelle Geschmacksfragen eine Rolle. Es ist der historische Wert als Baudokument für eine Epoche, eine Stilrichtung, die Entwicklung einer Bauaufgabe und der Bautechnik oder für gesellschaftliche Entwicklungen im Allgemeinen, die Gebäude zu sprechenden Zeugnissen werden lassen. Das gilt für die jüngere Vergangenheit genauso wie für Bauwerke aus dem Mittelalter und der Barockzeit“, ergänzte Landeskonservator Dr. Martin Hahn. hät/red

Funk- und Fernsehturm | Foto: Stadtmarketing Mannheim
Parkhaus N 2 | Foto: Robert Haeusser
Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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