Mannheimer Einzelhandel atmet auf
Viele Geschäfte wieder geöffnet
Mannheim. Seit Montag, 20. April, dürfen in Mannheim nach der Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wieder Geschäfte öffnen, die maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Das betrifft nach Angaben der Stadt 1.711 Betriebe, alleine 632 in den Quadraten. Der Buchhandel bildet eine Ausnahme und kann unabhängig von der Größe der Ladenfläche öffnen. Ebenso Fahrradhändler und KfZ-Handel. Auch einzelne Läden in Einkaufszentren, wie Q6/Q7 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.
„Die ersten beiden Wochentage nehmen wir uns noch, um alles für die Wiedereröffnung unserer über 60 Stores vorzubereiten. Am Mittwoch geht es dann endlich wieder los“, sagte Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann. „Selbstverständlich werden wir und alle Geschäfte in Q 6 Q 7 die Vorgaben der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Wieder-Eröffnung maximal erfüllen“, betonte Hoffmann. Schutz und Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern genießen höchste Priorität, versichert er.
Die Besucher werden ab Mittwoch durch Monitore an den Eingängen des Quartiers und durch Tensatoren vor den Geschäften geleitet. Es wird Abstandsmarkierungen sowie Hinweise zu den Hygienerichtlinien und Verhaltensregeln geben. Im gesamten Quartier verteilt gebe es wie bisher auch schon Desinfektionsmittel-Spender, heißt es in der Pressemitteilung des Stadtquartiers. Vor allem die Griffflächen sollen viel häufiger als bisher gereinigt werden. Zum eigenen Schutz und dem anderer bittet das Quartier-Management um das Tragen einer Maske beim Betreten von Q 6 Q 7. Geschlossen bleiben sollen der Fitness First Platinum Swim Club, die „Nail Art Bar“ Nagelstudios sowie das benachbarten Primark. Die Gastronomie müsse weiterhin auf To-Go beschränkt bleiben.
Wie die Stadt informiert, dürfen Wein und Spirituosenhändler wieder öffnen, allerdings keine Verkostung anbieten. Der Straßenverkauf ist für Eisdielenbesitzer wieder möglich, es dürfen aber keine Tische und Stühle zum Verzehr vor Ort aufgestellt werden. Dasselbe gilt für Kuchenverkauf von Cafés. Nur der bereits jetzt schon zulässige mobile Handel ist erlaubt, wenn also eine Sondernutzungserlaubnis bereits vorliegt.
Voraussetzung für eine Wiederöffnung sei auch die Einhaltung strenger Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften. Neben den bekannten Abstandsregelungen muss zum Beispiel auch dafür Sorge getragen werden, dass nur eine bestimmte Anzahl von Personen sich innerhalb der Verkaufsfläche aufhalten darf. Die Richtgröße liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, wobei in dieser Zahl die Mitarbeitenden enthalten sind. Zum Schutz der Mitarbeitenden müssen entsprechende Richtlinien und Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet werden. Das Tragen von Masken in den Geschäften ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Die Polizei wird die Stadt Mannheim bei der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen unterstützen. Der Ordnungsdienst und das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt werden Kontrollen durchführen.
Die Richtlinie des Landes finden Sie hier.
Fragen rund um die Richtlinien für den Einzelhandel werden auch an der Telefonhotline unter 0621 293 3351 beantwortet. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.