Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb
Hochschulen Baden-Württemberg
Baden-Württemberg. Angesichts der extrem angespannten Pandemielage und stark steigenden Infektionswerten in vielen Kreisen mussten auch die Corona-Vorgaben für den Studienbetrieb in Baden-Württemberg ergänzt werden. „Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Donnerstag, 25. November, in Stuttgart.
Von 25. November an gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Pflicht zum Tagen medizinischer Masken. Vom kommenden Montag, 29. November, an werden im Falle der neu eingefügten Corona-Alarmstufe II die Studierenden bei Lehrveranstaltungen einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis (2G) vorlegen müssen. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zwingend in Präsenz durchzuführen sind: Für Laborpraktika, Prüfungen oder auch für die Nutzung von Bibliotheken werden weiterhin auch Getestete Zugang haben (3G). Die Hochschulen sind aufgefordert, für nicht immunisierte Studierende, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, durch geeignete Maßnahmen die Studierfähigkeit des Studiums sicherzustellen, etwa durch schriftliche Lehrmaterialien.
Zudem wurden die Hochschulen angewiesen, die Kontrollen zur Einhaltung der jeweils geltenden Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Die Möglichkeit von Stichprobenkontrollen musste für die Alarmstufe I eingeschränkt und für die Alarmstufe II ausgesetzt werden.
Angesichts der dramatisch steigenden Inzidenzwerte wurde auch für die Nutzung der Mensen und Cafeterien nunmehr 3G angeordnet.
Theresia Bauer lobte ausdrücklich die teils sehr hohe Impfquote sowohl unter den Studierenden wie auch unter Lehrenden und Mitarbeitern der Hochschulen von mancherorts mehr als 90 Prozent Immunisierten: „Das ist ein Signal der Studierenden, denen das gemeinsame Lernen, der gemeinsame Diskurs und ein Stück weit Normalität auf dem Campus ganz offensichtlich sehr wertvoll ist. Wir wollen sie nicht zurück in die Einsamkeit vor den Bildschirmen schicken müssen.“ Die Ministerin rief zudem dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten: „Ich sage in aller Deutlichkeit: Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte. Sie gefährden die von allen gewünschte Aufrechterhaltung der Präsenz. Halten Sie sich an die Regeln. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.“
An den Hochschulen gelten somit folgende neue Regeln:
Alarmstufe I landesweite Intensivbetten Auslastung von mehr als 390 Corona-Patienten ODER 7-Tages-Hospitalisierungsrate ab 3):
- Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
- Tagesaktuelle Testnachweise nicht immunisierter Studierender (3G)
- Vollkontrolle bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmer, Stichprobenkontrollen (mindestens zehn Prozent) bei größeren Veranstaltungen
- 3G-Regel in Mensen und Cafeterien
Alarmstufe II (landesweite Intensivbetten-Auslastung von mehr als 450 Corona-Patienten ODER 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz ab 6):
- Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
- 2G-Regel für Studierende (geimpft, genesen)
- 3G-Regel bei Praxisveranstaltungen, insbesondere Laborveranstaltungen, und Prüfungen sowie in Bibliotheken
- Vollkontrolle
- 3G-Regeln in Mensen und Cafeterien
In einem Schreiben an die Hochschulen hatte Theresia Bauer kürzlich erneut auf ihre Beweggründe hingewiesen, nicht wieder auf einen weitgehenden Onlinebetrieb umzustellen: „Es geht um die Zukunft vieler junger Menschen“, so die Ministerin. „Sie können nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule auch in nennenswertem Umfang in Präsenz erlebt zu haben.“ ps
Weitere Informationen:
Die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb findet sich hier.
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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