3G-Kontrollen in den Nahverkehrszügen
Überwiegend Verständnis bei Fahrgästen
Baden-Württemberg. Fast alle Reisenden in den Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg halten sich an die 3G-Regelung zum Schutz vor einer Corona-Infektion. Das ist das Ergebnis intensiver Kontrollen in den Bahnen durch Sicherheitspersonal. Insgesamt wurden seit Einführung der 3G-Regelung im November 2021 über 1,3 Millionen Fahrgäste in den bwegt-Zügen kontrolliert. Dabei waren – je nach kontrollierter Strecke – nur zwischen einem und drei Prozent der Fahrgäste nicht geimpft, nicht genesen oder nicht tagesaktuell getestet.
Verkehrsminister Winfried Hermann zieht eine entsprechend positive Zwischenbilanz: „Die hohe Akzeptanz von 3G bei den Fahrgästen zeigt, dass Bahnfahren in Corona-Zeiten weiterhin sicher ist. Denn nahezu alle tragen eine Maske und halten sich an die Regeln. Die Kontrollen sind wichtig, um immer wieder an die geltenden Verordnungen zu erinnern.“
Fahrgäste, die den 3G-Nachweis nicht vorlegen können, werden vom Sicherheitspersonal aufgefordert, den Zug am nächsten Bahnhof zu verlassen. Nach einem offiziellen Schnelltest mit negativem Befund können sie dann die Reise fortsetzen. Nach den Erfahrungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen werden die Kontrollen von den Reisenden sehr begrüßt. Aggressive Fahrgäste, die sich widersetzen und der Polizei übergeben werden müssen, sind nach den Erfahrungen der Bahnunternehmen Einzelfälle.
Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg unterstützt die Kontrollen in Bus und Bahn durch zusätzliches externes Sicherheitspersonal mit bis zu sechs Millionen Euro. Allein mit den eigenen Mitarbeitern kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern, und das Prüfpersonal kann neben den Fahrscheinen nur in sehr geringem Umfang die 3G-Regel kontrollieren. Die Bundespolizei unterstützt die Einhaltung der Regeln ebenfalls mit eigenen Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmen. Verkehrsminister Winfried Hermann macht deutlich: „3G und die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske in Bussen und Bahnen seit Januar sind gute Maßnahmen, um auch diese Corona-Welle zu brechen. Ich danke allen, die sich an die Regeln halten und so sich und andere schützen.“
Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit Ausnahme von Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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