Neue Corona-Verordnung
2G+: bis 6.000 Zuschauer
Baden-Württemberg. Seit vergangenem Wochenende gilt eine neue Corona-Verordnung für den Sport wie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, teilt das baden-württembergische Kultusministerium mit. Demnach haben Veranstalter die Möglichkeit zwischen der 2-G- und der 2-G-Plus-Regel zu wählen. In der aktuellen Alarmstufe I bedeutet dies eine maximale Auslastung von 50 Prozent und 1.500 Zuschauer bei 2-G oder 3.000 bei 2-G-Plus im Innenbereich. Draußen sind ebenfalls nur die Hälfte der Plätze und 3.000, beziehungsweise 6.000 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens zehn Prozent Stehplätze sein.
An der FFP-Maskenpflicht für über 18-Jährige und den sonstigen Regelungen ändert sich zunächst nichts. Außer in den Ferien brauchen Schülerinnen und Schüler neben dem Schülerausweis keine Nachweise vorlegen. Diese Ausnahme für Schülerinnen und Schüler gilt ausdrücklich nicht in der Woche von Rosenmontag, 28. Februar, bis Freitag, 4. März, stellt das Ministerium klar.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.