Baden Württemberg: neue Corona-Verordnung
3-G-Pflicht in Innenräumen

Wer nicht gegen Corona geimpft ist, braucht einen Corona-Test - für Clubs und Discos einen PCR-Test | Foto: Kim Rileit
  • Wer nicht gegen Corona geimpft ist, braucht einen Corona-Test - für Clubs und Discos einen PCR-Test
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Coronavirus. Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ritt am heutigen Montag, 16. August, in Kraft.Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann am gesellschaftlichen Leben im vollem Umfang teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen, teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit. Die Verordnung legt fest, dass für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend ist. In allen anderen Bereich (Kultur, Gastro, Friseur und so weiter), soll ein Antigenschnelltest ausreichen. 

Sport und Kultur: bis 25.000 Zuschauer

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent oder mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.
Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe  berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

"Corona-Verordnung setzt Beschlüsse um"

„Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger", sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. Baden-Württemberg presche hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setze die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. "Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen", so der Minister. Es mache deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das mache das Land mit der neuen Verordnung. Ganz wichtig sei, dass die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für das Handeln der Regierung spiele, allerdings richte sie künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

„Unser Ziel ist, jetzt vor die Lage zu kommen", sagte Lucha. Es sei absehbar gewesen, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreitet. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3-G-Regel erfolgen. "Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist“, sagte der Gesundheitsminister.  rk/ps

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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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