Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung
Alarmstufe II bleibt
Baden-Württemberg. Die Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen, auch wenn die Hospitalisierungszahlen noch immer sinken, teilt das baden-württembergische Staatsministerium mit. Lockerungen seien angesichts der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus' unverantwortlich, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Auch gilt nach der neuen Corona-Verordnung in allen Innenbereichen die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, also auch im ÖPNV und in allen Einzelhandelsgeschäften. Außerdem werden die Quarantäneregelungen an die Omikron-Variante angepasst, um die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu erhalten.
Baden-Württemberg friert die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein. Die Alarmstufe II gilt dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz. Das hat das Landes-Kabinett am heutigen Dienstag beschlossen. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie von 22.30 Uhr bis 6 Uhr weiterhin.
FFP2-Masken im ÖPNV und im Einzelhandel
Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am kommenden Mittwoch in Kraft treten soll, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie von 22.30 Uhr bis 6 Uhr weiterhin.
„Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte der Ministerpräsident heute.
Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe scheinen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. Erschwerend komme hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird, so Kretschmann, „daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.“
„Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha, „wir müssen unsere Regeln immer wieder überprüfen – das ist geboten mit Blick auf den Gesundheitsschutz und auf die rechtliche Verhältnismäßigkeit. Genau das tun wir jetzt wieder.“
Land verkürzt und vereinfacht Quarantäne für Kontaktpersonen
Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern", sagte Minister Lucha. Wichtig sei, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. "Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren“, sagte der Gesundheitsminister.
Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:
- Positiv getestete Personen / Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
- Ab Tag sieben der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag sieben mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.
Für Kontaktpersonen gilt:
- Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
- Ab Tag sieben Freitestung ebenfalls möglich
- Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag fünf möglich
- Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion oder Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.
Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis
Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2GPlus gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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