Mietpreisbremse in Mannheim
Anstieg der Miete soll gedämpft werden
Mietpreisbremse. Mannheim wurde in die Gebietskulisse der Mietpreisbremse aufgenommen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse angepasst und die neue Version ist seit 4. Juni in Kraft. Sie gilt in 89 baden-württembergischen Städten und Gemeinden, die als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt wurden. Die Rechtsverordnung ist vorerst noch bis zum 31. Oktober 2020 befristet – eine Verlängerung dieser Befristung ist zurzeit in Arbeit.
Ziel der Mietpreisbremse ist es, den Anstieg der Mietpreise bei Wiedervermietungen zu dämpfen. Demnach dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den qualifizierten Mannheimer Mietspiegel ausgewiesen, der unter www.mannheim.de/mietspiegel zu finden ist. Die Mietpreisbremse gilt bei einer Wiedervermietung im Wohnungsbestand. Die Erstvermietung einer neu gebauten Wohnung – also ein Neubau nach dem 1. Oktober 2014 – oder einer umfassen modernisierten Wohnung ist von der Regelung nicht betroffen. Darüber hinaus wird Vermietern Bestandsschutz für eine bereits in der Vergangenheit zulässig vereinbarte höhere Miete gewährt. Die genauen Regelungen zur Mietpreisbremse finden sich in den §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuches. ps
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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