Mannheim - IHK Fordert wegen Coronavirus-Krise
Betriebe vor Insolvenz retten
Mannheim. Die Unternehmen der Rhein-Neckar-Region treffen die Auswirkungen rund um die Corona-Pandemie mit voller Härte. In einer aktuellen Blitzumfrage unter 283 Betrieben der Region durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar erwarten rund 80 Prozent, dass sie dieses Jahr mit einem deutlichen Umsatzminus abschließen werden, teilt die IHK mit. In der Vorumfrage von Anfang März waren es noch 69 Prozent. „Wir haben jetzt Anfang April: Die Zahl der betroffenen Unternehmen hat sich durch die angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens von Woche zu Woche schnell erhöht“, erklärt IHK-Präsident Manfred Schnabel anlässlich der Vorstellung der IHK-Blitzumfrage.
Laut IHK-Umfrage rechnet aktuell jeder fünfte Betrieb sogar mit Umsatzrückgängen von mindestens 50 Prozent für das Gesamtjahr 2020. „Das größte Problem ist dabei die schwindende Liquidität, diese Gefahr nimmt weiter zu und gefährdet die Existenz zahlreicher Betriebe: 16 Prozent der Unternehmen sehen sich akut von der Insolvenz bedroht, insbesondere durch die bislang fehlenden Perspektiven für die nächsten Monate“, erläutert Schnabel. So gehen gerade noch drei Prozent aller Unternehmen davon aus, das Jahr ohne Umsatzminus zu überstehen. Während zu Jahresbeginn noch von stabilen Beschäftigtenzahlen ausgegangen wurde, berichtet aktuell jedes dritte Unternehmen per saldo von einem geplanten Beschäftigungsabbau.
Die IHK formuliert in einem Positionspapier daher gleichzeitig Perspektiven für ein Wiederanfahren der Wirtschaft. „Der Schutz der Bevölkerung und die Stabilisierung des Gesundheitssystems haben Priorität“, betont Schnabel. „Parallel müssen Politik und Verwaltung erste Schritte für ein Wiederanfahren der Gesamtwirtschaft nach dem 20. April definieren, um die Existenz der Unternehmen, der Arbeitsplätze und dadurch der materiellen Grundlage der Bevölkerung zu retten“, appelliert der IHK-Präsident. Die IHK schlägt deshalb ein schrittweises Wiederanfahren der Wirtschaft vor, indem solchen Betrieben eine Wiederöffnung erlaubt wird, die strenge Auflagen kommunaler Behörden zum Infektionsschutz erfüllen. Bei den Auflagen geht es darum, Abstandsregeln einzuhalten, die Identität von Kunden zu notieren, eine Mundschutz-Pflicht bei Kunden und Mitarbeitern zu garantieren sowie Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Seit rund einer Woche läuft in Baden-Württemberg das Soforthilfeprogramm Corona, das sich an Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern richtet. Antragsberechtigt für die zusätzliche Corona-Soforthilfe des Bundes sind Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten. Mit der Umsetzung dieser Sofortprogramme sind in Baden-Württemberg die IHKs und die Handwerkskammern zusammen mit der L-Bank beauftragt. „Bis heute Morgen sind rund 180.000 Anträge bundeslandweit an IHKs und HWKs gestellt worden, davon gingen 18.234 Anträge an unsere IHK und wurden bereits weitgehend uns bearbeitet“, fasst IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Nitschke zusammen.
Seit Sonntag, den 29. März wird bei der Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg das Privatvermögen der Antragsteller nicht mehr berücksichtigt, rückwirkend für alle Anträge seit dem Start des Programmes am 25. März. „Diese Änderung geht auch auf Einwirkung unserer IHK-Organisation zurück. Alles andere wäre nicht sachgerecht gewesen, weil ansonsten die private Absicherung über die sozialen Sicherungssysteme unter dem Aspekt der Bedürftigkeit und der betriebliche Bereich vermischt worden wären“, weist Nitschke hin.
Ein Problem stellt aus Sicht der IHK dar, dass sich die Corona-Soforthilfe durch das Land derzeit nur an Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten richtet. Der Bund adressiert seine Soforthilfe an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. „Gerade jetzt zum Monatswechsel wird es auch für viele mittelgroße Unternehmen ganz eng. Wir brauchen eine Ausweiterung der Unterstützungsangebote für diese mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern, bevor die Insolvenz zuschlägt.“, so IHK-Präsident Schnabel. Wie öffentlichkeitswirksam aus dem Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg zu hören ist, überlegt das Land inzwischen auch für diese Unternehmensgruppe eine Soforthilfe.
Die Anträge werden von der IHK Rhein-Neckar montags bis sonntags von insgesamt bis zu 70 Mitarbeitern erfasst und bearbeitet. Die IHK-Corona-Hotline unter 0621 1709-600 (Soforthilfeprogramm) und 0621 1709-0 (allgemeine Fragen) ist Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Am Samstag sind rund zehn IHK-Mitarbeiter von 08:00 bis 16:00 Uhr im Einsatz. „Wir haben seit Beginn der Corona-Krise rund 2.500 tiefergehende Corona-Beratungen pro Woche am Telefon allein zu Themen wie Soforthilfe, Kurzarbeitergeld und Regeln für das Schließen von Betrieben geführt“, so Nitschke weiter. „Dazu kommen weitere Tausende Anrufe von betroffenen Unternehmen zu allgemeinen Themen rund um Corona.“ Seit Dienstag dieser Woche werden die IHK-Mitarbeiter am Telefon zusätzlich von Mitarbeitern der Heidelberger Wirtschaftsförderung unterstützt. Hinweis: Alle IHK-Informationen rund um die Corona-Krise sind tagesaktuell abrufbar unter www.rhein-neckar.ihk24.de/coronavirus. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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