Wie wird eigentlich die Bundesregierung gebildet?
Wählen ist wichtig!
Von Andreas Böhringer
Neustadt.Am Sonntag, 26. September, ist Bundestagswahl. Dann wählt das deutsche Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Berliner Parlament. In der vergangenen Folge informierten wir, wie die Wahl ausgewertet wird und wie damit das Wahlergebnis zustande kommt. In der letzten Folge soll beschrieben werden, wie nach der Wahl die Regierung gebildet wird.
Wenn nach der Bundestagswahl die Stimmen ausgezählt sind, ist klar, welche Kandidatinnen und Kandidaten einen Sitz im Bundestag haben und damit auch wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen. Wer Kanzlerin oder Kanzler wird, ist aber damit aber noch nicht bestimmt. Auch wenn die Parteien in ihrem Wahlkampf ihren Kanzlerkandidaten oder ihre Kanzlerkandidatin in der Vordergrund stellen, können die Wählerinnen und Wähler nicht direkt entscheiden, wer nach der Wahl als Kanzlerin oder Kanzler die Regierung führen wird.
Das ist die Aufgabe des Bundestages. Dieser wählt den Kanzler oder die Kanzlerin und kann diese auch abwählen. Hat eine Partei die absolute Mehrheit, d. h. mehr als die Hälfte der Sitze, kann davon ausgegangen werden, dass ihre Kandidatin oder ihr Kandidat gewählt wird. Meist erreicht aber keine der Parteien diese absolute Mehrheit. Daher versuchen die im Parlament vertretenen Parteien Koalitionen mit anderen Parteien zu schließen, die sicher stellen sollen, dass bis zur nächsten Wahl eine stabile Regierung gebildet werden kann. Sind sich die verhandelnden Parteien einig, schließen sie einen Koalitionsvertrag, in dem festgelegt wird, wer Kanzlerin oder Kanzler werden soll, welche Ministerien es geben wird und wie die Aufgaben der Regierung zwischen diesen Ministerien aufgeteilt werden. Auch wird vereinbart, wer welches Ministerium verantworten soll. Hierbei wollen natürlich alle Parteien der Koalition möglichst viele einflussreiche Ministerien mit ihren Vertreterinnen oder Vertretern besetzen. Schließlich wird im Koalitionsvertrag meist auch vereinbart, wie die neue Regierung sich bei bestimmten Themen positionieren und entscheiden soll und dass die Abgeordneten dieser Parteien im Bundestag zusammenarbeiten wollen.
Wenn deutlich ist, welche Kandidatin oder welcher Kandidat die größte Chance hat, die Kanzlerschaft zu gewinnen, ist es die Aufgabe des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, dem Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Diese Person muss weder Mitglied des Bundestages sein, noch einer Partei angehören. Gewählt werden können ausschließlich Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die auch das Wahlrecht für die Bundestagswahl haben.
Erreicht die Kandidatin oder der Kandidat nicht die absolute Mehrheit, kann der Bundestag auch eine andere Person wählen. Erreicht nach vierzehn Tagen niemand die absolute Mehrheit kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin die Kandidatin oder den Kandidaten mit den meisten Stimmen ernennen oder den Bundestag auflösen. In diesem Fall muss eine Neuwahl des Bundestags erfolgen.
Nach der Ernennung des Bundeskanzlers oder Bundeskanzlerin ernennt dieser oder diese die Bundesministerinnen und -minister und legt fest, welche Ministerien es geben soll. Hierfür erfolgt keine weitere Wahl im Bundestag. Gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern bildet die Kanzlerin oder der Kanzler die Bundesregierung, die sogenannte Exekutive. Während der Bundestag als Judikative vor allem für den Beschluss von Gesetzen und die Kontrolle der Regierung zuständig ist, soll die Bundesregierung die Gesetze umsetzen. Häufig ist es auch die Regierung, die dem Parlament Gesetze vorschlägt. Als dritte staatliche Gewalt achten die Bundes- und Landesgerichte darauf, dass die Gesetze eingehalten und richtig umgesetzt werden.
Am 26. September wählen die Deutschen den Bundestag und legen damit fest, wer sie in den kommenden Jahren in der Gesetzgebung, der Festlegung des Bundeshaushalts und in der Kontrolle der Regierung vertreten soll. Wer wahlberechtigt ist, entscheidet also mit. Deshalb ist es sehr wichtig, zur Wahl zu gehen. Wo sich das Wahllokal befindet und welche Corona-Auflagen (bitte geeignete Maske nicht vergessen) dort gelten, steht in der persönlichen Wahlbenachrichtigung.
Autor:Andreas Böhringer aus Neustadt/Weinstraße |
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