Wegen der Bundesnotbremse
Rhein-Pfalz-Kreis hebt Allgemeinverfügung auf
Rhein-Pfalz-Kreis. Nach Bundestag hat nun auch der Bundesrat beschlossen: Die „Bundesnotbremse“ greift ab Samstag, 24. April, und ist im „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ veröffentlicht worden. Damit sind die Allgemeinverfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises vom 8. April sowie vom 15. April hinfällig und werden entsprechend aufgehoben.
Für den Rhein-Pfalz-Kreis ändert sich damit nicht viel, da der Großteil der Vorgaben durch die „Bundesnotbremse“ bereits durch die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohnehin schon gegolten haben. Die Veränderungen für den Landkreis betreffen daher lediglich die Uhrzeit der Ausgangsbeschränkung, Schulen und Friseur-Besuche.
Da die Inzidenz im Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin über 100 liegt, gelten daher ab dem morgigen Samstag folgende Regelungen der „Bundesnotbremse“:
- Zusammenkünfte: Ein Haushalt plus eine Person, plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren
- Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich
- Individualsport: allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Kontaktloser Gruppensport nur für fünf Kinder bis 14 Jahre
- Körpernahe Dienstleistungen sind weiterhin untersagt, lediglich medizinische oder hygienisch notwendige (wie bspw. Physiotherapie) sind mit FFP2-Maske erlaubt, für Friseure und Fußpflege ist zusätzlich ein aktueller negativer Test vorzulegen.
- Terminshopping etwa in Bekleidungsgeschäften ist mit negativem Test, Erfassung der Kundendaten und einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmetern erlaubt.
- Verpflichtende Schnelltests an Schulen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Ab einem Inzidenzwert von 165 pro 100.000 Einwohner wird wieder Homeschooling eingeführt.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat angekündigt, die neuen Regeln des Bundes in ihre Vorgaben aufzunehmen und die Landesverordnung entsprechend anzupassen. Einen schnellen Überblick über die Regelungen der „Bundesnotbremse“ gibt es unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick
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