Öffentlich geförderte Mietwohnungen in Schifferstadt
Richtfest "Am Meisterschlag"
Schifferstadt. Der Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz errichtet zurzeit am Meisterschlag 2-4 in Schifferstadt einen öffentlich geförderten Mietwohnungsbau für Haushalte mit geringem Einkommen. Insgesamt entstehen in dem Mehrfamilienhaus 14 Wohneinheiten, 7 Wohnungen in der Größe von 70 bis 80 m² mit je 3 Zimmern und 7 Einheiten in der Größe von 50 bis 60 m² mit je 2 Zimmern. Die Erdgeschoßwohnungen werden über eine Terrasse verfügen, alle anderen Wohnungen haben einen Balkon.
Begonnen wurde mit dem Bau im Oktober 2018 und am Mittwoch, 20. Februar 2019, konnte der Kreiswohnungsverband zum Richtfest einladen. Der Geschäftsführer des Verbandes, Volker Spindler, erläuterte den anwesenden Gästen die Aufteilung der Wohnungen, sowie des Außenbereiches mit Stellplätzen für Autos und Fahrräder, Grünflächen und Kinderspielplatz. Insgesamt entstehen auf diesem Anwesen rund 1.000 m² Wohnraum. Besonders stolz ist Spindler auf die Energieeffizient des Neubaus. Auch Barrierefreiheit ist gegeben – ein Teil der Wohnungen sind rollstuhlgerecht gebaut.
Landrat Clemens Körner und Bürgermeisterin Ilona Volk lobten den Fortschritt des Baus, der sehr gut vorankommt – sogar schneller als geplant. „Die Investition in den sozialen Wohnungsbau ist uns sehr wichtig und wir sind froh darüber, in Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises schöne Wohnungen zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können“, so der Landrat. Auch die Architektin Rosina Woopen zeigte sich mit der zügigen Umsetzung der Pläne zufrieden und dankte allen Handwerkern am Bau.
Passend zum Richtfest hatten die Zimmerleute den Dachstuhl mit einem Richtbaum geschmückt und trugen den traditionellen Richtspruch vor. Auf dass die Scherben dem Bauherrn und allen künftigen Mietern Glück bringen möge, wurde das geleerte Trinkglas in das Innere des Hauses geworfen, wo es mit lautem Klirren zerschellte.
Die Fertigstellung des Bauprojektes, das insgesamt rund 2,4 Millionen Euro kosten wird, ist für Oktober 2019 geplant. Grundvoraussetzung für den Einzug in eine geförderte Wohnung ist ein Berechtigungsschein, der vom Einkommen der Familie abhängig ist.
Weitere Informationen unter www.kwv-lu.de . rpk
Autor:Kreis-Kurier Redaktion aus Ludwigshafen |
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