Unberechtigte Bargeldabhebung
Beim Einkaufsbummel ist die Bankkarte verschwunden
Speyer | Römerberg. Am 30. August hoben bislang unbekannte Täter bei einer Bankfiliale unberechtigt einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag eines Ehepaares aus Römerberg ab. Der 59-jährige Geschädigte war selbst noch am 30. August gegen 11 Uhr an einem Geldautomaten in Speyer, hob dort Bargeld ab und ging anschließend in mehrere Geschäfte einkaufen. Hier nutzte er lediglich das abgehobene Bargeld.
Am Nachmittag stellte er dann plötzlich das Fehlen seiner Bankkarte und seines Personalausweises fest. Nachdem der Mann seine Karte vergeblich suchte, ließ er diese sperren. Die 58-jährige geschädigte Ehefrau kontrollierte täglich das dazugehörige Konto und musste gestern die unberechtigte Bargeldabhebung feststellen. Wo und unter welchen Bedingungen die Abhebung stattfand, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. pol
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