Anzeigen bei der Polizei Speyer
Betrug im Netz und am Telefon
Speyer. In den zurückliegenden Tagen erstatteten erneut mehrere Personen Anzeige bei der Polizei Speyer wegen Telefon- beziehungsweise Onlinebetrugs.
Bei einer 81-Jährigen sowie einer Glaubensgemeinschaft aus Speyer blieb es lediglich bei einem Betrugsversuch durch einen angeblichen Microsoftmitarbeiter. Die 81-Jährige ging auf den Anruf am Montag nicht ein und beendete das Gespräch, die Glaubensgemeinschaft reagierte nicht auf die Nachricht des angeblichen Microsoft-Angestellten auf ihrem Anrufbeantworter.
Anders verhielt es sich bei der Mitarbeiterin einer Speyerer Tankstelle. Diese schöpfte bei dem Anruf eines vermeintlichen Google-Mitarbeiters am 31. Januar aufgrund der offiziell wirkenden angezeigten Telefonnummer zunächst keinen Verdacht. Deshalb teilte sie dem Anrufer mehrere Codes von Google-Playkarten am Telefon mit, damit dieser die Karten, die sich in den Tankstellen nur mäßig verkaufen würden, angeblich ausbuchen konnte. Insgesamt gelangte der unbekannte Anrufer so in den Besitz von Codes im Wert von rund 500 Euro.
Vermögenschäden erlitten drei weitere Anzeigenerstatter, die im Internet Waren bestellt hatten. Ein 38-jähriger Speyerer bestellte am 26. Januar über den Onlineshop Manske-Technik.com für 272 Euro eine Kühl-Gefrier-Kombination, die er nicht geliefert bekam. Laut LKA liegen bezüglich dieses Shops bereits mehrere Betrugsanzeigen vor. Ein 28-jähriger Speyerer bestellte am 21. Januar über den Messengerdienst Telegram bei einer Person Ware im Wert von 150 Euro, ohne dass diese nach Überweisung geliefert wurde. Eine weitere Geschädigte bestellte am 26. Januar Bewegungsmelder in China. Geliefert wurden der 57-jährigen Speyererin dann jedoch zwei minderwertige Sonnenbrillen. Bezahlt hatte sie 33 Euro.
Zu einer versuchten Bitcoin-Erpressung kam es am 30. Januar bei einer 18-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Per E-Mail wurde sie zur Überweisung von 5.260 Dollar auf ein Bitcoin-Konto aufgefordert. Andernfalls würde man Nacktbilder von ihr, die man auf ihrem gehackten Handy gefunden habe, an all ihre Kontakte weiterleiten. Die junge Frau reagierte nicht auf die haltlose Zahlungsaufforderung, so dass kein finanzieller Schaden entstand.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets immer wieder für ihre Machenschaften nutzen. Deshalb wird von Spontankäufen vermeintlicher Schnäppchen im Internet abgeraten. Informieren Sie sich vorab über den Händler, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale.
Nutzen Sie kostenfreie Programme ("Web of Trust" oder "Abzockschutz"): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf. Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard. Seien Sie zudem misstrauisch, wenn sie Anrufe Unbekannter erhalten und am Telefon zur Begleichung von Verbindlichkeiten aufgefordert werden, die sie nicht nachvollziehen können.
Gehen Sie auf solche Forderungen nicht ein und Vermeiden sie die Weitergabe von persönlichen Daten. Weitere Hinweise, wie sie sich vor Internet- und Telefonbetrügern schützen können, finden sie unter www.polizei-beratung.de.
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