Täuschungsmanöver beim Drogentest
Fahrer gibt Seifenflüssigkeit ab
Speyer. Die Speyerer Polizei hat gestern zwei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Drogen standen. Zunächst geriet um 19 Uhr ein 34-Jähriger in der Landwehrstraße in eine Verkehrskontrolle. Da bei ihm drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden, sollte der Mann aus Freimersheim eine Urinprobe abgeben. Hierbei wollte er der Polizeistreife einen Becher mit Seifenflüssigkeit unterjubeln, um seinen Drogenkonsum zu vertuschen. Da der Versuch die Beamten zu täuschen scheiterte, wurde der 34-Jährige auf die Dienststelle gebracht, um ihm eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Er räumte letztendlich ein, Cannabis konsumiert zu haben.
Um 19.30 Uhr wurde in der Tullastraße ein weiterer Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch der 27-Jährige aus Dudenhofen zeigte Auffälligkeiten, die auf den Konsum von Drogen hinwiesen. Als ein Drogentest positiv auf Kokain reagierte, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, unter bestimmten Umständen auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder entsprechende Geldstrafen nach sich zieht. Drogenkonsumierenden kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn sie nicht berauscht am Straßenverkehr teilnehmen. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen. Die Polizei leitet nicht nur ein Strafverfahren ein, sondern meldet den Vorfall an die zuständige Führerscheinstelle. pol
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