Tuning-Kontrolltag
Veränderungen am Auto gefährden mitunter die Sicherheit
Speyer. Am gestrigen Sonntag führte die Polizei Speyer, unterstützt von der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zwischen 15 und 22 Uhr einen stadtweiten Tuning-Kontrolltag durch. Im Einsatz waren Zivilfahrzeuge, Funkstreifenwagen, ein Polizeimotorrad und Schallpegelmessgeräte. Ziel der Kontrollen war die Eindämmung illegaler und sicherheitsrelevanter Umbauten an Kraftfahrzeugen, der Schutz von Anwohnern und Passanten vor schädlichen Auspuffgeräuschen und nicht zuletzt die Aufklärung von Fahrern getunter Fahrzeuge über Voraussetzungen legalen Tunings.
Es wurden insgesamt 84 Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei der überwiegenden Mehrzahl der kontrollierten Fahrzeuge waren legale Veränderungen vorgenommen worden, die nicht beanstandet werden mussten. Um die Kontrollierten zu sensibilisieren, was erlaubt ist und was nicht, wurde eine Vielzahl an Tuning-Ratgeber-Broschüren ausgehändigt. Bei 18 Fahrzeugen wurden Veränderungen festgestellt, die zur Einschränkung der Weiterfahrt und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
Besonders auffällig war der Wagen eines 25-Jährigen, der gegen 21.30 Uhr auf der Auffahrt zur B39 kontrolliert wurde. Neben Veränderungen an der Auspuffanlage, an den Felgen und der Motor-Ansauganlage war hier ein sogenanntes "Airride"-Fahrwerk verbaut, durch das der Wagen bis auf den Boden abgelassen werden konnte. Da die Änderungen nicht in Kombination geprüft und abgenommen waren und eine abstrakte Gefahr bestand, war die Betriebserlaubnis erloschen. Dem 25-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Quasi "nebenbei" gingen der Polizei drei Motorradfahrer ins Netz, die in der Straße Am Neuen Rheinhafen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten: Gegen 16 Uhr war ein 66-jähriger Motorradfahrer mit 120 Stundenkilometern bei erlaubten 50 unterwegs. Gegen 17 Uhr fuhr dort ein 48-jähriger Motorradfahrer ebenfalls mit 120 Stundenkilometern. Da er neben der deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auch mehrfach an unübersichtlichen Stellen überholte und weitere Auffälligkeiten im Fahrverhalten hinzukamen, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Durchführung eines verbotenen Kfz-Rennens eingeleitet. Und schließlich war gegen 17.30 Uhr noch ein 21-Jähriger Motorradfahrer mit 110 Stundenkilometern unterwegs.
Bei anderen Verkehrsteilnehmern wurden unter anderem unzulässige Rad-/Reifenkombinationen, geänderte Abgasanlagen mit Überschreitung der schalltechnischen Höchstwerte, stark blendende Scheinwerfer, Pedalauflagen, unzulässige Tönungsfolien am Fahrerfenster, sowie nachträglich angebaute Stoßfänger und Karosserieteile festgestellt. Insbesondere Veränderungen von Reifen, Felgen und Fahrwerk können sich bei unsachgemäßer Ausführung negativ auf das Fahr- und Bremsverhalten auswirken. Darauf weist die Polizei ausdrücklich hin. Durch einen nicht genehmigten Einbau, kann das Fahrzeug unkontrollierbar werden und es im schlimmsten Fall zum Unfall kommen. Dadurch gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere. pol
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