Stadtverwaltung Speyer
Antrag auf Bauakteneinsicht ab sofort online möglich
Speyer. Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sowohl Anträge auf Bauakteneinsicht als auch die Bestellung von Planauszügen/Lageplänen ab sofort online vorgenommen werden können – mit allen Informationen auf einen Blick, bequem und jederzeit von zu Hause aus. Wichtig ist die Bauakteneinsicht vor allem für Eigentümer oder Interessentinnen, die eine Immobile verkaufen oder kaufen möchten, um verlässliche Informationen über die Historie eines Gebäudes zu erhalten.
Der unter www.speyer.de/bauakteneinsicht verfügbare neue Online-Dienst beschreibt übersichtlich, welche Dokumente in einer Bauakte erhalten sind, wer zur Einsicht berechtigt ist, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen – teilweise mit entsprechender Bebilderung – welche Kosten auf den oder die Antragsteller zukommen und wie das weitere Verfahren abläuft. Darüber hinaus können Nutzerinnen und Nutzer die geforderten Unterlagen schnell und einfach hochladen und erhalten wichtige Hilfestellungen, beispielsweise in Form einer Muster-Vollmacht.
Nach Abschluss eines Antrags besteht die Möglichkeit, die Daten des Antragstellenden für eine weitere Akteneinsicht zu übernehmen, was gerade für Fachleute (Entwurfsverfassende, Maklerbüros, usw.), die häufig verschiedene Akteneinsichten auf einmal beantragen, eine effiziente Arbeitserleichterung bedeutet. Auch der Versand der Akten erfolgt dann mittels eines digital zur Verfügung gestellten Download-Links per E-Mail. Die Gebührenrechnung erhalten die Antragsstellenden per Post.
Planauszüge und Lagepläne werden schon im Baugenehmigungsverfahren benötigt, um die genaue Lage eines geplanten Bauvorhabens bestimmen zu können. Auch diese können ab sofort unter www.speyer.de/lageplaene digital bestellt werden. Für die Bearbeitung der Bestellung wird eine Flurstücksnummer oder alternativ eine Angabe über Straße und Hausnummer benötigt. Sowohl die Antragstellung als auch der Versand der Pläne erfolgt digital. Die Gebührenrechnung erhalten Antragsstellende per Post.
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