Sexueller Missbrauch in der Kirche
Aufarbeitung mithilfe der Opfer
Speyer. Das Bistum Speyer wendet sich an Menschen, die im Raum der Kirche einen sexuellen Missbrauch erlitten haben, und lädt sie zur Mitwirkung in einem noch zu gründenden Betroffenenbeirat ein.
„Wir können den Missbrauch in der Kirche nur aus der Opferperspektive angemessen verstehen und beurteilen“, erklärt Generalvikar Andreas Sturm. „Wir brauchen die Unterstützung der Betroffenen, um zu erkennen, wie sich das Risiko reduzieren und die Sicherheit für Kinder und Jugendliche durch wirksame Prävention verbessern lässt.“ Das Bistum Speyer möchte dafür einen Betroffenenbeirat ins Leben rufen. „Dieser Beirat soll die Aufarbeitung im Bistum begleiten, gerne auch kritisch. Er soll uns Hinweise geben, wo wir unsere Präventionsmaßnahmen noch weiter verbessern können“, so Andreas Sturm, der den Betroffenen durch den Beirat „eine laute und starke Stimme“ geben möchte.
Das Bistum Speyer richtet seinen Bitte zur Mitwirkung und Unterstützung an alle Personen, die auf dem Gebiet des Bistums Speyer einen sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter erlitten haben, unabhängig davon, ob sich der Missbrauch im Verantwortungsbereich des Bistums, seiner Pfarreien und Einrichtungen oder im Verantwortungsbereich einer Ordensgemeinschaft ereignet hat. Geplant sind drei bis vier Treffen pro Jahr, begleitet durch eine unabhängige Psychologin oder Psychologen. Ansprechpartner bei Interesse an einer Mitarbeit oder für nähere Informationen sind die beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums.
Die Erfahrungen und Stellungnahmen des Betroffenenbeirats sollen in den Dialog mit dem diözesanen Beraterstab „Missbrauch und Prävention“ eingebracht werden. Zudem sollen sie in die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs einfließen, die zurzeit ebenfalls in Gründung begriffen ist.
Im April hatten die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, verbindlich vereinbart, dass solche unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in allen deutschen Bistümern eingerichtet werden. Ihre Aufgabe wird sein, unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Forschungsinstituts den Missbrauch vor allem im Blick auf die Frage zu untersuchen, welche Strukturen in der Kirche den Missbrauch begünstigt oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Die Mitglieder werden teilweise von den Landesregierungen vorgeschlagen und sollen anerkannte Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sein. Es ist geplant, dass der Aufarbeitungskommissionen auch zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats angehören.
Kein Euro aus Kirchensteuermitteln wird für Zahlungen an Betroffene verwendet
Auf Antrag des Bischofs hat der Diözesan-Steuerrat entschieden, dass die Anerkennungsleistungen für Betroffene nicht aus dem Haushalt der Diözese, sondern durch den Bischöflichen Stuhl finanziert werden. „Die Einnahme, die wir aus dem Verkauf des Bistumshauses St. Josef in Speyer erzielt haben, werden dafür eingesetzt“, so Generalvikar Sturm. So können auch die rund 482.000 Euro, die das Bistum Speyer bisher für Zahlungen an 55 Betroffene aufgewendet hat, ohne Rückgriff auf Kirchensteuermittel finanziert werden. „Dem Bischof war es wichtig, dass klargestellt wird: Kein Euro aus Kirchensteuermitteln wird für Zahlungen an Betroffene verwendet“, so Sturm.
Als Konsequenz aus der Neuregelung der Anerkennungsleistungen durch die Deutsche Bischofskonferenz rechnet Generalvikar Sturm damit, dass sich die Summe der Leistungen des Bistums Speyer für Betroffene auf insgesamt drei bis vier Millionen Euro erhöhen wird. Die Höhe im konkreten Einzelfall wird künftig bundesweit durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik festgelegt. Gegebenenfalls müssen die Bistümer auch noch für Orden einspringen, die finanziell nicht in der Lage sind, Zahlungen für Betroffene zu leisten.
„Es darf hier nicht Betroffene erster und zweiter Klasse geben. Wir haben als Kirche eine Gesamtverantwortung“, betont Sturm. Gleichzeitig macht er deutlich, dass das Bistum noch lebende Missbrauchstäter finanziell in Regress nimmt. „Das war von Anfang unsere Linie. Wer einen Missbrauch begeht, hat für die Folgen seines Tuns gerade zu stehen, menschlich, juristisch und auch finanziell.“
Kontakt:
Ansgar Schreiner
Unabhängiger Missbrauchsbeauftragter des Bistums Speyer
Handy-Nummer 0151 148 800 09
E-Mail: ansprechpartner@bistum-speyer.de
Dorothea Küppers-Lehmann
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer
Handy-Nummer 0151 148 800 14
E-Mail: ansprechpartnerin@bistum-speyer.de
Die Ansprechpersonen im Bistum Speyer für Verdachtsfälle auf Missbrauch durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst stehen Hilfesuchenden in allen Missbrauchsfällen zur Verfügung. Sie arbeiten unabhängig und sind gegenüber dem Bistum nicht weisungsgebunden.
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