Verstärkte Kontrollen im Binsfeld
Die Fische haben Schonzeit
Speyer. Wen es bei frühlingshaften Temperaturen ins Naherholungsgebiet Binsfeld zieht, der wird um Rücksichtnahme gebeten: auf die geltenden Corona-Regeln, aber auch auf den Naturschutz. Darum bitten Stadt Speyer sowie Angelsport- und Fischzuchtverein Speyer in einer Pressemitteilung.
„Ich möchte die Bürger*innen eindringlich dazu aufrufen, sich im Binsfeld an die geltenden Regeln zu halten. Das betrifft einerseits die bekannten Corona-Regeln, die unabkömmlich sind, um die Infektionszahlen nachhaltig und dauerhaft zu senken, andererseits aber auch die davon unabhängigen Bestimmungen zur Nutzung des Gebietes und insbesondere der Gewässer, die dem Umweltschutz dienen. Das ist insbesondere wichtig, weil die für die Jahreszeit untypisch milden Temperaturen dazu führen, dass störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen, beispielsweise durch Wassersport, viel früher erfolgen, als das sonst der Fall ist“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Auch Ralf Pfeiffer, Vorsitzender des anliegenden Angelsport- und Fischzuchtvereins Speyer, mahnt zur Vernunft: „Gerade jetzt beginnt die Laichzeit vieler unserer heimischen Fischarten. Dabei machen die Hechte den Anfang. Aufgrund der noch niedrigen Wassertemperatur und des durch die Wintermonate heruntergefahrenen Stoffwechsels der Tiere sind diese besonders stressanfällig und können bei permanenter Störung, etwa durch wassersporttreibende Menschen, ernsthaft Schaden nehmen oder gar verenden. Nicht ohne Grund gilt zu dieser Jahreszeit eine Schonzeit für Fische. Vom 15. Oktober bis 31. Mai jeden Jahres sind gewisse Nutzungsarten in den Binsfeldseen untersagt, so beispielsweise das Tauchen und Rudern. Auch die Angelfischerei gibt sich für diese Zeit besondere Regeln, um die ablaichenden Fische zu schützen“.
Was an und auf den Gewässern erlaubt ist, ist unter anderem in der Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „Im Binsfeld“ in der Fassung vom 24. Mai 2004 (Gemeingebrauchsverordnung) geregelt. Dabei gibt es für jeden See eigenständige Regelungen, die zum Teil jahreszeitspezifisch sind, um heimische Tier- und Fischarten zu besonders sensiblen Zeiten zu schützen.
Was an welchem See - außerhalb der Schonzeit - erlaubt ist
Binsfeldsee: Rudern, Schwimmen, Angeln
Gänsedrecksee: Tauchen, Angeln
Kuhuntersee: Tauchen, Schwimmen, Rudern, Angeln
Silbersee: Windsurfen, Angeln
Sonnensee: Schwimmen, Rudern, Angeln
Speyerlachsee: Schwimmen, Rudern, Angeln
Um die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, kündigt die Stadt Speyer an, dass der Kommunale Vollzugsdienst in den kommenden Tagen und Wochen im Binsfeld verstärkt kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden wird.
Umweltschutz und Naherholung unter einen Hut bringen
Bereits am Anfang Februar hatte die Stadtverwaltung darüber informiert, dass in diesem Jahr erste Maßnahmen zum Schutz des Naherholungsgebiets geplant und umgesetzt werden sollen. Diese Ankündigung habe dazu geführt, dass viele verschiedenen Einzelpersonen und Interessengruppen mit Ideen, Vorschlägen und Kritik an die Stadtverwaltung herangetreten sind, heißt es aus dem Stadthaus.
Um diese zu bündeln wird eine Projektgruppe unter der Leitung von Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann eingerichtet, an der die Verwaltung, die Politik, aber auch die Anlieger und Vertreter der verschiedenen Nutzergruppen beteiligt sein werden. Diese soll sich intensiv den zu schützenden Bereichen widmen und Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die schließlich den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umweltdezernentin wird darüber in den nächsten Gremiensitzungen genauer berichten und informieren.
Vorrangiges Ziel dabei ist, Umwelt- und Naturschutz mit den Bedürfnissen der Naherholung in Einklang zu bringen, um das Binsfeld auch für zukünftige Generationen als Erholungsort zu erhalten.
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