Soziale Stadt Speyer
Jetzt Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen
Speyer. Der Verfügungsfonds der Sozialen Stadt dient der Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die zielgerichtete Effekte in den beiden Gebieten der Sozialen Stadt in Speyer – also in Süd und West - bewirken. Das können Projekte sein, die den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken, wie beispielsweise gemeinschaftliches Gärtnern, aber auch integrationsfördernde Maßnahmen können Berücksichtigung finden.
Einzelpersonen, Gruppen und Vereine können schriftliche Anträge auf Förderung von Projekten stellen, die sich an den grundsätzlichen Zielen und Handlungsansätzen des integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) der Sozialen Stadt orientieren.
Nähere Informationen, Ausschreibungstext und Anträge gibt es direkt in den beiden Quartiersbüros am Berliner Platz und in der Windthorststraße 18 (ehemalige Sparkasse). Dort können die ausgefüllten Anträge auch wieder abgegeben werden. Insgesamt wird für die beiden Gebiete jeweils eine Summe von 10.000 Euro bereitgestellt, wobei ein Zuschuss pro Maßnahme im Regelfall 5.000 Euro nicht übersteigen soll.
Die Antragsfrist endet am 18. März. Danach entscheiden die Kernarbeitsgruppen „Soziale Stadt“ über alle gültig eingegangenen Anträge. Spätestens zwei Monate nach erfolgter Zusage soll mit den Maßnahmen begonnen werden, die bis zum 30. November des laufenden Jahres abgerechnet sein müssen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Projekte beziehungsweise zum 31. Dezember 2021.
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