Speyer. Das Bistum Speyer hat die bisherigen Regelungen zur Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse umfassend erneuert. Das "Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Erweiterten Führungszeugnissen für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige im Bistum Speyer (EFZG)" basiert auf den bisherigen Regelungen für Ehrenamtliche, nimmt aber auch die bislang nur durch Verwaltungsvorschriften geregelten Pflichten Hauptamtlicher, insbesondere auch der Geistlichen, mit auf.
„Auf diese Weise wird eine stringente und leicht nachvollziehbare einheitliche Regelung geschaffen“, so Generalvikar Markus Magin, dem es als Leiter der Bischöflichen Verwaltung besonders wichtig ist, dass die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit der Einholung erweiterter Führungszeugnisse beständig überprüft und angepasst werden.
Das neue Gesetz erweitert auch die Vorlagepflichten. So sind nun einheitliche Regelungen für alle kirchlichen Rechtsträger in der Diözese geschaffen, auch über die Pfarreien hinaus. Vorlagepflichtig sind neben den Mitarbeitenden der Verwaltung des Bischöflichen Ordinariats, die Mitarbeitenden im pastoralen Dienst, alle Priester und auch die von ihnen beschäftigte Personen wie etwa Pfarrhaushälterinnen sowie die Geistlichen aus anderen Bistümern einschließlich der Ruhestandsgeistlichen.
„Das neue EFZ-Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Missbrauchsbekämpfung. Es zeigt, wie wichtig der Bistumsleitung dieses Thema ist“, sagte Bernd Held, der Vorsitzende des Betroffenenbeirats der Diözese. Der Betroffenenbeirat war wie bei allen Maßnahmen der Missbrauchsbekämpfung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehört worden und begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Die neue Regelung tritt ab 1. Juni in Kraft.
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