Besuch evangelischer Gottesdienste weiterhin unabhängig vom Impfstatus
Kirchenpräsidentin will keine Menschen ausschließen
Speyer/Rheinland-Pfalz. Die frohe Botschaft von Liebe und Barmherzigkeit gilt allen Menschen. Die Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dorothee Wüst, beruft sich in den Empfehlungen zur neuesten Corona-Verordnung für die pfälzischen Kirchengemeinden auf diese theologische Grundhaltung. „Die Regeln erlauben mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene vor Ort. Auch deshalb empfehlen wir weiterhin, sich impfen zu lassen. Doch wir raten dringend davon ab, Menschen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, vom Gottesdienst auszuschließen, weil ein Kontingent ausgeschöpft ist“, teilt Wüst den evangelischen Pfarrämtern in einem Schreiben mit.
Das Land Rheinland-Pfalz erlaubt den Kirchen in der 26. Corona-Verordnung, die sogenannte „2G+“-Regel anzuwenden. Diese ermöglicht es, Gottesdienste mit Gemeindegesang ohne Abstand und Maskenpflicht zu feiern. Teilnehmen dürften unbegrenzt viele genesene oder geimpfte Personen (2G). Das Plus beschreibt die Möglichkeit, je nach Warnstufe 25, zehn oder fünf Nicht-Immunisierte zum Gottesdienst zuzulassen.
Bislang galt für die evangelischen Kirchengemeinden in Gottesdiensten drinnen wie draußen das Abstandsgebot und eine Anmeldung, falls die Sitzplätze ausgeschöpft sein könnten. Geimpfte und Genesene zählten dabei mit. Bei ausreichend Abstand konnten die Besucherinnen und Besucher die Maske abnehmen und gemeinsam singen. Wüst wies die Kirchengemeinden auf ihre Entscheidungshoheit hin, ob sie die bisher „eingeübten Routinen beibehalten“ oder die neueren „2G+“-Regeln aufgreifen, „um deutlich mehr Menschen den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen als bislang“. Gleichzeitig betonte die Kirchenpräsidentin aber die gemeinsame Verantwortung: „Was wir als Kirche nicht dürfen: Menschen aufgrund ihres Impfstatus abweisen.“
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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