Speyer verbietet Versammlung
"Mit Blick auf die Zahlen unangebracht und nicht vertretbar"
Speyer. „Nach eingehender Prüfung hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die für Samstag, 12. Dezember, auf dem Berliner Platz angemeldete Versammlung unter dem Motto „Für das Grundgesetz, die Grund- und Menschenrechte“ mit einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von 150 Personen untersagt. Es ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die seit Wochen unverändert sehr hohe Inzidenz in unserer Stadt unangebracht und nicht vertretbar, eine solche Versammlung durchzuführen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Sie erklärt: „Selbstverständlich haben wir genau abgewägt. Wir waren und sind uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sehr bewusst. Angesichts der kritischen Infektionslage in Speyer und der ganzen Region sowie der mehr als prekären Situation in den ortsansässigen Krankenhäusern, in denen viele Ärzte und Pflegepersonen täglich um die Leben von Covid-19 Patienten kämpfen, muss unbedingt verhindert werden, dass eine solche Veranstaltung schlimmstenfalls zu einem sogenannten Superspreading-Event wird, das die Situation in der Stadt und dem Umland für uns alle weiter drastisch verschärfen würde. Insbesondere bei Veranstaltungen dieser Art, bei der die Teilnehmenden den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen und Auflagen erfahrungsgemäß ablehnend gegenüberstehen und diese zu umgehen versuchen, sind mildere Auflagen, wie wir sie in der Vergangenheit angewendet haben, nicht dazu geeignet, eine wirksame Eindämmung der Virusausbreitung zu gewährleisten.
Dies zeigen sowohl unsere eigenen Erfahrungen, als auch die anderer Städte. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Bei all unseren Entscheidungen muss es unser vordringlichstes Ziel sein, die Infektionszahlen dauerhaft zu senken, um das Gesundheitssystem zu entlasten und wieder eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig unterbrechen und unsere Mitmenschen und allen voran die besonders gefährdeten Risikogruppen effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen“.
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