Bei Lebensgefahr
Notfallsanitäter dürfen ohne Angst vor Strafe helfen
Speyer. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das Notfallsanitätern Rechtssicherheit im Rahmen ihrer Tätigkeit gibt. Dafür hatte sich der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Neustadt – Speyer Johannes Steiniger (CDU) nach einem Besuch während seiner Sommertour beim Deutschen Roten Kreuz in Lambrecht eingesetzt. Bei dem Termin war er auf die Problematik hingewiesen worden.
Die Änderung ermöglicht es Notfallsanitätern, im Zeitfenster bis zum Eintreffen des Arztes, rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art auszuüben, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben und es erforderlich ist, um eine Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von dem Patienten abzuwenden. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage befindet sich der Notfallsanitär bis zum Eintreffen des Notarztes immer in der Zwickmühle, da der Notfallsanitäter nicht zur Heilkundeausübung befugt ist. Das bleibt dem Arzt vorbehalten.
Johannes Steiniger erklärt das so: „Hilft der Notfallsanitäter dem Patienten, macht er sich am Ende vielleicht strafbar und muss sich juristisch rechtfertigen. Hilft er aber nicht, weil er sich an die Befugnisse hält, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Das haben mir zum Beispiel die Aktiven bei meinem Besuch auf meiner Sommertour erklärt.“
Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten und treten bereits an dem Tag in Kraft, an dem das Gesetz verkündet wird. Dies sollte in den nächsten Wochen der Fall sein, da jetzt nur noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss.
Johannes Steiniger ordnet die Rechtsänderung ein: „Eine unerträgliche Situation, die wir den Notfallsanitätern hier in der Praxis zugemutet haben. Denn wer möchte seine Arbeit mit diesem 'Damoklesschwert' der Strafbarkeit über sich ausüben? Mit dem neuen Gesetz lösen wir diese jahrelange Unsicherheit auf.“
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