So geht's
Schnelltest für den Weihnachtsbesuch in Speyerer Heimen
Speyer. Wegen der unverändert hohen Infektionszahlen in Speyer hat sich die Stadt entschieden, ein kostenfreies Angebot an sogenannten Schnelltestungen für Besucher von Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Zum einen sollen so die Einrichtungen über die Weihnachtsfeiertage entlastet werden. Zum anderen wir damit der Besuch von Angehörigen auch unter den derzeit hohen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.
„Die Anforderungen in den Einrichtungen sind für das Personal kaum noch zu bewältigen, weshalb trotz größtmöglicher Anstrengungen die Mitarbeiter an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen“, bedauert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Daher wird die Stadt Speyer über die Weihnachtsfeiertage für Besucher von stationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen kostenfreie Schnelltests ermöglichen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Bewohner und des Personals. Zugleich kann jede und jeder, der dies möchte, seine Angehörigen besuchen“, so die Stadtchefin weiter.
Das Schnelltestzentrum wird vom 24. bis 26. Dezember jeweils von 9.30 bis 13 Uhr im kleinen Saal der Stadthalle für Besucher der oben genannten Einrichtungen geöffnet sein. Um sich dort kostenlos testen lassen zu können, erhalten die Betroffenen zuvor in der jeweiligen Einrichtung eine Bescheinigung, einen sogenannten „Besucherschein“. Mit diesem ist dann ein Besuch im Schnelltestzentrum möglich, wobei Wartezeiten entsprechend einzuplanen sind.
Heute findet neben der Testung von Mitarbeitern von Schulen und Kindertagesstätten, die sich hierzu vorab freiwillig anmelden konnten, eine Schulung der Stadt Speyer statt, um einen reibungslosen Ablauf der Testungen während der Feiertage zu gewährleisten. Geschult werden ehrenamtliche Helfer der Blaulicht-Familie sowie städtisches Personal, das sich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hat und über die entsprechende Qualifikation verfügt. Testungen mit PoC-Antigentests, die ein Ergebnis nach 15 Minuten anzeigen, können ausschließlich von Personen mit rettungsdienstlicher oder medizinischer Vorausbildung durchgeführt werden. Bei einem positivem Testergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich in den Einrichtungen mit FFP2-Masken aufzuhalten sowie die AHA-Regeln einzuhalten.
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