Gasmangellage
Stadtwerke Speyer raten zur Anpassung der Abschlagszahlung
Speyer. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energiewirtschaft betreffen auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Speyer (SWS). Da die weitere Entwicklung derzeit nicht vorhersehbar ist, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden sicherheitshalber schon jetzt, ihre monatlichen Abschläge für Erdgas und Strom anzupassen.
Hintergrund ist ein umfassendes Gesetzespaket der Bundesregierung, bei dem neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) im Mittelpunkt stehen. Ziel des EnSiG ist zum einen die Sicherstellung der Gasversorgung bei einer Gasmangellage, zum anderen die solidarische Verteilung der Mehrkosten, die durch notwendige Ersatzbeschaffungen aufgrund reduzierter oder ausbleibender russischer Gaslieferungen entstehen, auf die Endkunden.
Wenn ein Gasmangel eintritt, stehen nach dem EnSiG folgende Optionen zur Verfügung: Mit dem neuen Paragraphen 29 erhält der Bund die Möglichkeit, finanziell angeschlagene Versorger auf der Importebene mit staatlichen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. In den Paragraphen 24 und 26 werden die Möglichkeiten zur Weitergabe der Ersatzbeschaffungskosten an den Endkunden geregelt. Mit dem Preisanpassungsrecht nach Paragraph 24 können Versorger kurzfristig die Mehrkosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, die für den Ersatz von nicht mehr geliefertem russischem Gas anfallen.
Wahrscheinlicher wird aber gemäß Paragraph 26 ein Umlagemechanismus eingeführt werden, der die Mehrkosten solidarisch auf alle Gasverbraucher verteilt. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Energieversorgung sicher zu stellen und alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichmäßig zu belasten. Zudem werden durch die Gasspeicherumlage nach Paragraph 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die entstandenen Kosten für die Füllung der Gasspeicher auf die Verbraucher umgelegt. Auch die schon bestehende Bilanzierungsumlage soll erhöht werden.
Die genannten Umlagen werden voraussichtlich schon ab Herbst 2022 anfallen. Die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt oder konkret absehbar. Daher raten die SWS den Verbraucherinnen und Verbrauchern schon jetzt, unbedingt vorzusorgen und ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Erdgas und Strom zu erhöhen. Um den noch unbekannten Preissteigerungen vorzusorgen, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden zudem Geld beiseite zu legen. Die Abschlagsanpassungen sind für Kundinnen und Kunden angebracht, die erst im kommenden Jahr ihre nächste Abrechnung erhalten und somit über den Winter noch niedrigere Abschläge zahlen würden.
Ab 2023 müssen Kundinnen und Kunden mit drastischen Preiserhöhungen rechnen. Neben den Umlagen werden auch die Energiebeschaffungskosten weiter ansteigen. Spätestens zum Jahreswechsel sollten alle Kundinnen und Kunden ihre Abschläge deutlich anheben, um den höheren Verbrauch in den Wintermonaten zu den gestiegenen Preisen ins Verhältnis zu bringen, damit nicht zu hohe Nachforderungen auflaufen.
Außerdem appellieren die SWS – gemeinsam mit der Stadt Speyer – weiterhin an die Bevölkerung, Energie einzusparen: Jede Kilowattstunde bei Strom und Erdgas, die nicht verbraucht wird, hilft, die gemeinsame Ausgangslage bei der Energieversorgung im kommenden Herbst und Winter zu verbessern und die eigenen Kosten zu reduzieren. Jeder noch so kleine Beitrag trage dazu bei, das große Ziel einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung zu erreichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtwerke.
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