Software kommt zu spät
SWS kann Entlastung erst zum 1. April verrechnen
Speyer. „Am Freitag haben wir erfahren, dass es zu Verspätungen bei der Auslieferung der Software kommen wird, was zur Folge hat, dass die exakten Entlastungshöhen erstmals zum 1. April verrechnet werden können“, informiert Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS) in einer Pressemitteilung. Es geht um die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme, die der Bundestag am 15. Dezember beschlossen hat und die ab 1. März greifen sollen.
Bei den SWS laufe die Umsetzung auf Hochtouren. Das sei jedoch deutschlandweit eine Mammutaufgabe für die Energieversorger. „Die Aufgabe ist komplex und die Umsetzungsfrist sehr knapp. Bei der Umsetzung und Anpassung unseres Abrechnungssystems sind wir auf unseren IT-Dienstleister, dessen Know-how und Kapazitäten angewiesen“, erläutert Bühring. Mit einer Verzögerung über den 1. April hinaus rechnet der SWS-Geschäftsführer derzeit nicht und versichert: „Niemandem geht Geld verloren."
Um von den Entlastungen zu profitieren, bräuchten Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere laufe automatisch - wenn es erstmal läuft. Zum 1. April würden dann auch die Verbräuche der Monate Januar, Februar und März 2023 berücksichtigt. Danach erfolge die Entlastung monatlich. Die Regelungen der Energiepreisbremsen gelten bis Ende des Jahres und können von der Bundesregierung noch um weitere vier Monate bis 30. April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt für den gesamten Energieverbrauch wieder der aktuelle Vertragspreis.
Die von den Energiepreisbremsen betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe erhalten im März Post von den SWS mit ausführlichen Erläuterungen und vertragsindividuellen Berechnungen. Mit dem Entlastungsrechner können Beträge direkt unter www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsenrechner individuell ermittelt werden.
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