Ausweitung zum Stadtdenkmal
Wie Speyer seine historische Bausubstanz schützen will
Speyer. Die Ergebnisse der drei Stadtbegehungen unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sowie weitere Erläuterungen zum Thema Ausweitung der Denkmalzonen zum Stadtdenkmal Speyer sind jetzt auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/stadtdenkmal zu finden.
Anlass für die Untersuchungen war die Tatsache, dass trotz Altstadtsatzung von 1975 bis in die Gegenwart historische, das Stadtbild prägende Gebäude außerhalb der bestehenden Denkmalzonen verschwunden sind. Diese Bereiche sind zwar bereits in der Denkmaltopograhie Speyer von 1985 als umfassende Denkmalzone eines „Stadtdenkmals“ qualifiziert, jedoch bisher in dieser Eigenschaft nicht verwirklicht worden. Die Möglichkeit einer Ausweisung der 1985 beschriebenen umfassenden Denkmalzone ist bisher nicht genutzt worden.
Um weitere Verluste an historischer Bausubstanz und damit für die Zukunft die Eigenschaft der Stadt Speyer als „Stadtdenkmal“ nicht zu gefährden, wurden Untersuchungen eingeleitet. Dabei spielte auch eine Rolle, dass Speyer mit Dom und SchUM-Stätte Judenhof jetzt zwei Unesco-Welterbestätten beheimatet. Das macht die Bewahrung der Altstadt zur Einbettung der Unesco-Stätten in eine geschützte historische Gesamtstruktur noch dringlicher.
Die Abbrüche und Verluste historischer Gebäude im Bereich der Speyerer Altstadt wurden anhand historischer Fotografien und Pläne dokumentiert und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde Speyer in den Begehungen vor Ort erläutert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE Mainz) haben die trotz der zu beklagenden Verluste weiterhin hohe denkmalpflegerische Qualität und Denkmaleigenschaft der besichtigten Stadtbereiche dargelegt.
Auf Anregung von Teilnehmenden der Begehungen wurden die Abbrüche im Altstadtbereich, die seit Inkrafttreten der Altstadtsatzung 1975 und in den Jahren davor bis in die Gegenwart erfolgt sind, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde Speyer in einer historischen Stadtkarte aus dem Jahr 1955 als Übersicht dargestellt. Die Karte verdeutlicht einerseits die Wirkungslosigkeit der Altstadtsatzung von 1975 in Bezug auf die Erhaltung des historischen Gebäudebestands und andererseits die Dringlichkeit der Untersuchungen zur Bewahrung der Eigenschaft der Stadt Speyer als Stadtdenkmal. Die Karte zeigt aber auch den verbliebenen, umfassenden historischen Gebäudebestand und den erhaltenen Stadtgrundriss als Basis für weitere Überlegungen.
Zur Bewahrung der Eigenschaft der Altstadt als „Stadtdenkmal“ sieht die Verwaltung die Untersuchungen für die Ausweitung der bestehenden Denkmalzonen als angemessenen Weg, um den verbliebenen historischen Gebäudebestand für die Zukunft zu erhalten und wirkungsvoll zu schützen. Bekannte Stadtdenkmäler, denen die Altstadt von Speyer in Umfang und geschichtlicher Bedeutung ebenbürtig ist, sind zum Beispiel die durch das Unesco-Welterbe geschützten Altstädte von Bamberg, Lübeck, Regensburg, Goslar sowie Stralsund und Wismar. In Rheinland-Pfalz gibt es bisher lediglich Städte mit kleinflächigeren Teilbereichen in Form von geschützten Stadtkernbereichen wie etwa in Andernach, Bad Kreuznach, Oppenheim oder Bacharach. Ein Stadtdenkmal, wie es in Größe und Umfang in Speyer möglich wäre, gibt es in Rheinland-Pfalz bislang nicht.
Qualität und Umfang einer Denkmalzone als Stadtdenkmal müssen jetzt von der GDKE Mainz auf aktueller Grundlage neu überprüft und begründet werden. Weil das nur erfolgreich sein kann, wenn die Stadt Speyer das Anliegen unterstützt, überprüft die GDKE Mainz nur nach Beauftragung durch den Stadtrat. Der soll sich im November 2022 mit dem Thema Stadtdenkmal befassen. Dem Beschluss voraus geht eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion (ASBK) im Oktober. Gibt der Stadtrat grünes Licht, werden zunächst über mehrere Monate Gebäudebestände durch die Abteilung Inventarisation der GDKE Mainz dokumentiert.
Nach Qualifizierung und Festlegung des Umfangs könnte dann gemäß Paragraf 10 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz die Denkmalzone Stadtdenkmal Speyer in das Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz übernommen werden. Für die Eigentümer von Immobilien innerhalb der Denkmalzone des Stadtdenkmals würde das bedeuten, dass Maßnahmen an Gebäuden nach den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes in Bezug auf Veränderungen an der Gebäudehülle genehmigungs- und abstimmungspflichtig werden. Durch die flächenmäßig größere Denkmalzone wären mehr Gebäude als bisher vom denkmalpflegerischen Genehmigungsverfahren betroffen.
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