Kennzeichen SP: Wofür steht das Nummernschild?
Kennzeichen SP. Das Kennzeichen SP steht für Speyer und wird in der kreisfreien Stadt Speyer verwendet. Das Autokennzeichen SP ist eines von insgesamt 43 Kennzeichen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Das Kennzeichen leitet sich von den Anfangsbuchstaben der Stadt Speyer ab.
Die Vergabe von Kfz-Kennzeichen in Deutschland geht zurück bis in das Jahr 1906. Von 1906 bis 1956 wurden im Zuge politischer Veränderungen mehrere Systeme von Kfz-Kennzeichen verwendet, bis das heute gebräuchliche System eingeführt wurde. 1906 fasste der Bundesrat den Beschluss über Grundsätze des Kraftfahrzeugwesens, die durch Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten ausgeführt wurden. Damit wurden auch polizeiliche Kennzeichen und das Rechtsfahren und Linksüberholen im ganzen Deutschen Reich allgemeingültig eingeführt.
Für private Fahrzeuge im damaligen Kreis Pfalz stand die Kombination II D als Kennzeichen. Während der Nazi-Diktatur stand das Kennzeichen SP für Fahrzeuge der "Sicherheitspolizei". Von 1941 an waren Kripo und Gestapo mit SP-Kennzeichen unterwegs. In der Zeit der französischen Besatzung waren Fahrzeuge in der Pfalz von 1945 bis 1949 mit PF unterwegs, danach im neuen Bundesland Rheinland-Pfalz bis 1956 mit FR.
Bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen am 1. Juli 1956 wurde SP dem Landkreis Speyer zugewiesen. Nachdem der frühere Landkreis Speyer bei der Verwaltungsreform 1969 im Landkreis Ludwigshafen, dem späteren Rhein-Pfalz-Kreis, aufging, wird das Kennzeichen nur noch an die Einwohner der Stadt Speyer ausgegeben. In den Gemeinden um Speyer herum sind die Kfz-Fahrer im angrenzenden Bezirk, dem Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, mit dem Nummernschild RP unterwegs.
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt alle Belange der Kfz-Zulassung in Deutschland. In Speyer kann man sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Speyer zulassen. Die Zulassungsbehörde vergibt Kfz-Kennzeichen im Zulassungsbezirk standardmäßig nach dem Zufallsprinzip. Alle Kombinationen, die außerhalb der aktuellen Serie nachgefragt werden, gelten als Wunschkennzeichen. Will man also Buchstaben und Zahlen selbst aussuchen, dann kann man ein sogenanntes Wunschkennzeichen reservieren. Online geht das hier.
Man kann ein Autokennzeichen auch bei einer persönlichen Vorsprache auf der Zulassungsstelle und für alle Fahrzeugklassen reservieren. Für die verschiedenen Kennzeichen gelten maximale Breiten sowie Größen von Buchstaben und Zahlen sowie Mindestabstände zwischen den Feldern. Autokennzeichen müssen diesen Kriterien entsprechen, sonst können sie nicht zugeteilt werden. Auch bei Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen sind wegen der maximal zulässigen Kennzeichengröße nicht alle Kombinationen möglich. Die Zulassungsstelle in Speyer empfiehlt daher, Nummernschilder nur dann vorab zu beschaffen, wenn die Zulassungsbehörde grünes Licht für das reservierte Kennzeichen gegeben hat. Die Reservierungsfrist beträgt 30 Tage. Wird das Kennzeichen in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen, wird die Reservierung automatisch aufgehoben. Für die Reservierung eines Autokennzeichens fallen derzeit 12,80 Euro an, die bei der Zulassung des Fahrzeuges zu zahlen sind.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt technische Vorgaben und andere Details, die einzuhalten sind, wenn es um die Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr geht. Die zuständige Zulassungsbehörde befindet sich im Bürgerbüro Industriestraße in der Industriestraße 23. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 13 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr. Einen Termin kann man telefonisch unter 06232 14-1334 oder per Email an buergerbuero@stadt-speyer.de vereinbaren. Auch Kurzzeitkennzeichen erhält man bei der Zulassungsstelle. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.
Das braucht man für die Zulassung
Wer mit der Kfz-Zulassung möglichst schnell fertig sein möchte, der achtet darauf, alle benötigten Dokumente parat zu haben. Wer ein Fahrzeug anmelden oder ummelden möchte, der braucht Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief), die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, der Bericht der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV), der letzte Bericht über die Abgas-Sonder-Untersuchung (ASU), bei Kennzeichen-Wechsel das Kennzeichen, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und die Bankverbindung für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer als SEPA-Lastschriftmandat.
Um ein zugelassenes Fahrzeug abzumelden, benötigt man Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, die gültige Hauptuntersuchung, den letzten ASU-Bericht und das zum Fahrzeug gehörende Kennzeichen. Ein Auto, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, kann man auch online abmelden. Die seit 2015 ausgestellten Stempelplaketten sowie Zulassungsbescheinigungen (Teil I) verfügen über einen Sicherheitscode, den man bei der Online-Abmeldung angeben muss. Außerdem braucht es für diesen Onlinedienst einen neuen Personalausweis sowie ein dafür vorgesehenes Lesegerät.
Weitere Dokumente sind nur bei bestimmten Vorgängen erforderlich, zum Beispiel die Betriebserlaubnis von Anbau- oder Tuning-Teilen durch den Hersteller. Wer die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verloren hat, der kann in einigen Fällen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue beantragen. [cobc]
Weitere Informationen zu Kfz-Kennzeichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
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