Landeskriminalamt gibt Tipps
So geht man sicher mit Feuerwerkskörpern um
Rheinland-Pfalz. In wenigen Tagen geht das alte Jahr zu Ende. Und während bei den beiden vergangenen Jahreswechseln der Verkauf von Feuerwerk und Böllern verboten war, ist das in diesem Jahr wieder uneingeschränkt möglich. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) geben Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit es möglichst nicht zu Verletzungen und Unglücksfällen kommt.
Beim Zünden von Feuerwerk ist es wichtig, sich konsequent an die Gebrauchsanweisung zu halten. Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Das Feuerwerk sollte einen sicheren Stand haben, als "Rampen" für den Abschuss von Raketen eignet sich ein Getränkekasten besser als freistehende Einzelflaschen. Auch wichtig: Genügend Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden und Autos. Außerdem sollten sich auf der Flugbahn der Feuerwerkskörper keinerlei Hindernisse wie etwa Bäume oder Balkone befinden. Beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper halten, damit Silvestern nicht in der Notfallchirurgie endet. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man ausschließlich im Freien verwenden.
Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist
Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper werden mit erheblichen Strafen sanktioniert. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer - von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich.
Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle sowie die Registriernummer zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt beziehungsweise aufgedruckt sein.
Finger weg von DIY-Feuerwerk!
Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar. Neben dem erheblichen Risiko für die eigene Gesundheit gefährdet man beim Umgang auch Dritte. Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist zudem strafbar.
Blindgänger und Feuerwerksmüll: Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden. Das LKA rät: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk. Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.
Alkohol an Silvester: Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb lautet der Appell des LKA: Möglichst nüchtern bleiben, wenn geplant ist, Raketen und anderes Feuerwerk zu zünden!
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.
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