Reise buchen in Corona-Zeiten
Verreisen bald nur noch mit Impfnachweis?
Speyer. Ostern, Pfingsten und natürlich der Sommer sind beliebte Zeitpunkte, um zu verreisen. Doch die Corona-Pandemie macht eine Urlaubsplanung schwierig. Was, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommt oder eine Reisewarnung ausgerufen wird? "Die Kunden sind aktuell sehr verunsichert", ist die Erfahrung von Kerstin Schega vom City Reisebüro in Speyer. Einen kleinen Lichtblick hatte sie im Januar ausgemacht, zu einem Zeitpunkt als die Zahl der Corona-Infektionen nach unten ging und zugleich die Reiseveranstalter mit flexiblen Angeboten für eine unkomplizierte Stornierung im Falle eines Falles punkteten. Doch mit aktuell wieder steigenden Infektionszahlen wurden die Kunden wieder zurückhaltender. Dabei spricht vieles dafür, jetzt eine Pauschalreise für den Sommer oder den Herbst zu buchen - am Besten gleich mit Stornierungspaket.
Von Baustein-Reisen rät Kerstin Schega derzeit ab. Die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr hat gezeigt, dass Flüge noch stattfanden, wenn die Hotel schon geschlossen hatten. Die Kunden, die beides getrennt von einander gebucht hatten, mussten den Flug voll bezahlen. "Wer da stornieren möchte, hat oft Ärger", sagt die Fachfrau in Sachen Reisen. Und verrät, dass sie selbst für September Urlaub gebucht hat. "Falls mir das zu dem Zeitpunkt noch zu haarig ist, kann ich unkompliziert stornieren", so Schega. Und: "Man braucht doch auch etwas, auf das man sich freuen kann."
Branche erwartet explodierende Preise
Wer aktuell buche, profitiere auch preislich. Denn dass die Preise explodieren, wenn Risikoeinstufungen zurück genommen werden, erleben gerade alle, die sich für eine Mallorca-Reise interessieren. Gleich in den ersten Stunden, nachdem die Reisewarnung für die Balearen zurück genommen wurde, erreichten sie die ersten Anrufe und Anfragen nach Angeboten, sagt Kerstin Schega. Einige ihrer Kunden haben gleich gebucht, doch auch die Veranstalter haben prompt reagiert und ihre Preise angehoben. Vielen Reisewilligen war außerdem nicht klar, dass sie für Mallorca einen PCR-Test brauchen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und für den sie die Kosten tragen. Und was passiert, wenn die Balearen wieder als Risikogebiet eingestuft werden, während man dort ist? Dann drohen erneute Tests beim Einreisen nach Deutschland und eine Quarantäne. Das hat einige Kunden wieder von einer Mallorca-Reise über Ostern abgebracht.
Ab Winter erwartet Kerstin Schega weitere Erschwernisse: Sie ist sich sicher, dass Verreisen vielerorts dann nur noch mit Impfnachweis möglich sein wird. Die australische Fluglinie Qantas hat das bereits angekündigt und jetzt als erster Veranstalter auch Alltours, die ab Ende Oktober die Unterbringung in ihren eigenen Allsun-Hotels vom Nachweis einer Impfung abhängig machen wollen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät für eine sichere Reisebuchung in Corona-Zeiten, Reisehinweise und Reisewarnungen zu verfolgen. Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Internetseite eine Übersicht über aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen pro Land. Hier kann man nachprüfen, ob von einer Reise an den gewünschten Urlaubsort abgeraten oder gewarnt wird und was es zu beachten gilt. Die Seite reopen.europa.eu/de/ listet Coronavirus-Maßnahmen auf, die in den Ländern der Europäischen Union gelten. Man erfährt unter Anderem, in welchem Land wo Maske getragen werden muss, welcher Mindestabstand einzuhalten ist oder was gilt, wenn man nur durch ein Land hindurchfahren möchte.
Lieber eine Pauschalreise buchen
Bei Pauschalreisen ist meist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn für den gebuchten Zeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es im Zielland zu einem Lockdown kommt. Juristisch wird dann von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen am Urlaubort gesprochen. Die rechtliche Absicherung und die Chance, Geld zurückzubekommen, ist bei der Pauschalreise wesentlich höher als bei einer Individualreise. Als Reaktion auf die Krise verzichten einige Anbieter derzeit zudem auf die Anzahlung.
Eine Reise gilt dann als Pauschalreise, wenn mehrere Hauptreiseleistungen wie Flug und Hotel kombiniert und zusammen gebucht wurden.
Wer individuell reist, also zum Beispiel Flug und Unterkunft getrennt voneinander bucht, sollte vorher einen Blick in die Stornobedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Einige Anbieter haben sich angepasst und bieten eine kostenlose Stornierung bis wenige Tage vor der Reise an. Ist das nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Reise abzusagen und Geld zurückzubekommen. In der Pandemie kommt es vor, dass das Hotel oder das Ferienhaus zwar geöffnet sind. Nur kann der Gast aufgrund eines abgesagten Fluges nicht anreisen. Bezahlen muss man trotzdem, außer eben man hat eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit.
Stornierungspaket extra dazubuchen
Einige Anbieter haben aufgerüstet und bieten eine Stornierungsoption, sogenannte Flex-Tarife, die man gegen einen Aufpreis dazubuchen muss. Bei teuren Reisen kann es Sinn machen, das Stornopaket für einige Euro mitzunehmen. Wichtig: Die Bedingungen genau durchlesen, um zu wissen, wann man stornieren kann und wann nicht. Der Teufel steckt im Detail. Manche Anbieter haben die Tarife zwar im Programm, bieten sie aber nicht für alle Reisen an.
Urlauber sollten außerdem klären, ob sie bei einer neuen Corona-Welle oder einem Lockdown auf einen anderen Zeitraum umbuchen können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Das sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Einige Hotels dürfen aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht alle Bereiche öffnen. Vielleicht dürfen Pool, Wellnessanlagen oder zum Beispiel der Fitnessraum nicht genutzt werden. Der Reiseveranstalter muss dies vor der Buchung mitteilen. Im Zweifel sollten Reisende nachhaken.
Hat der Veranstalter vorher informiert, kann ich im Nachhinein keine Minderung des Reisepreises geltend machen.
Eine Reiserücktrittversicherung abschließen
Kurz vor oder im Urlaub krank zu werden, ist ein Alptraum. Noch dazu ist eine Krankheit kein Grund, eine Reise kostenlos absagen zu dürfen. Selbst eine nachgewiesene Corona-Infektion nicht. Schutz kann eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung bieten. Sie ermöglicht es, von der Reise zurückzutreten oder sie abzubrechen, wenn man krank wird oder eine Quarantäne einhalten muss.
Man sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag keine Ausschlussklausel für Pandemien steht, sonst gibt es kein Geld.
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