Stadtvorstand Speyer
"Auswirkungen der Pandemie wenigstens abmildern"
Speyer. Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen ermöglicht die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 bis zum 31. März 2021. Dies hat der Stadtvorstand so beschlossen.
Gewerbetreibende, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen einen erneuten Antrag bei der städtischen Steuerabteilung stellen, da bisher beantragte Stundungen zum Jahresende 2020 auslaufen. Der Antrag kann per E-Mail an peter.imo@stadt-speyer.de gestellt werden und muss eine kurze Begründung beinhalten, warum die Stundung beantragt wird (beispielsweise Umsatzausfall durch Schließung). Die Festsetzung der Gewerbesteuer 2019 ist ohnehin bis zum 31. März 2021 zinslos.
„Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation, in der viele Betriebe von unsicheren Zukunftsaussichten geplagt mit Sorge die tägliche Entwicklung der Fallzahlen beobachten, während sie gleichzeitig noch mit den Folgen des Lockdowns im Frühjahr kämpfen. Mit der Verlängerung der Möglichkeit der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer möchten wir weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglichen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie wenigstens abzumildern“, erläutert Oberbürgermeisterin Seiler die Entscheidung des Stadtvorstandes.
Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.
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