Alles zu Steuerhilfen, Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeld, Invsolvenzantragspflicht und Unterstützungsleistungen im Überblick
Coronavirus: Unterstützungsleistungen für Unternehmen
Neustadt/Coronavirus: Aus aktuellem Anlass hat die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt an der Weinstraße die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus zusammengestellt und auch die Erklärung, wie man die verschiedenen Unterstützungsleistungen erhalten kann. Zudem gibt es erste Informationen zu finanziellen Erleichterungen der Stadtverwaltung Neustadt zu den örtlichen Steuern und Beiträgen.
„Was können Sie als Unternehmen tun?
1. Steuerhilfen: Wir bieten den Neustadter Unternehmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, die rasche und unkomplizierte Prüfung einer zinsfreien Stundung der Gewerbesteuer und des Tourismusbeitrags für die Dauer von 6 Monaten an. Als Ansprechpartnerin steht hierfür die Leiterin unserer Steuerabteilung, Frau Christine Klein, unter der Tel. 06321 855-1243 zur Verfügung. Stundungsanträge können formlos per E-Mail an steuern@neustadt.eu oder per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer- und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Sie auf ihrem Steuerbescheid.
Zur Verbesserung der Liquidität sollen auf Bundesebene weitere Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen und zur unkomplizierten Senkung von Vorauszahlungen für Unternehmenssteuern geschaffen werden. Zudem soll auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet werden. Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig, sollten aber kurzfristig durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
2. Liquiditätshilfen
Nehmen Sie für die Beantragung von Fördermitteln und Liquiditätshilfen bitte Kontakt zu Ihrer Haus- bzw. Geschäftsbank auf.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bieten Hilfen bei Liquiditätskrediten an: KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen; SB: Unterstützung von KMU – auch in Krisenzeiten; Corona-Krise – Förderhilfen der Bürgschaftsbank.
Diese Sonderkredite können Sie lediglich über Ihre Hausbank erhalten. Es ist hilfreich, zur Bank bereits folgendes mitzunehmen:
Abgesagte/entgangene Aufträge inklusive der erwarteten Einnahmen; Liquiditätsplan bis zum Jahresende; Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre.
3. Kurzarbeitergeld
Falls Sie in ihrem Betrieb Kurzarbeit anordnen müssen, hilft Ihnen das Kurzarbeitergeld, die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen. Das Wichtigste für Sie ist, die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit umgehend anzuzeigen.
In einem Video erklärt die Bundesagentur für Arbeit, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen.
Auf der Website der Arbeitsagentur finden Sie zudem weitere Informationen.
4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
5. Weitere Unterstützungsleistungen
Neben den Programmen und Unterstützungsmaßnahmen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz kleinen und mittelständischen Unternehmen den Mittelstandslotsen, Prof. Dr. Manfred Becker, als direkten Ansprechpartner zur Verfügung. Telefon: 06131 16-5652
Mail: mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de
Zudem ist eine Stabstelle unter Leitung des Abteilungsleiters Wirtschaftspolitik, Dr. Ralf Teepe, im Wirtschaftsministerium eingerichtet, welche die relevanten Maßnahmen und Programme koordinieren wird.
Telefon: 06131 16-5110, Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße, www.neustadt.eu, finden Sie auf dem Informationsportal zum Corona-Virus stets die aktuellen Entwicklungen und die wichtigsten Informationen in Bezug auf unsere Stadt.
Uns ist bewusst, dass die einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Sie in große Sorge um die Weiterführung ihres Unternehmens bzw. ihrer Tätigkeit versetzen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den zusammengestellten Informationen und Ansprechpartnern erste mögliche Schritte aufzeigen konnten.
Auf der Homepage der IHK Pfalz, www.pfalz.ihk24.de, werden Ihnen nochmals alle aktuellen Informationen zu Förderprogrammen, Überbrückungshilfen und Steuererleichterungen durch andere Anbieter wie Förderbanken, Finanzämter und Agenturen für Arbeit zusammengefasst.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei unserer Unternehmenshotline der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft telefonisch unter der 06321 890092-0 oder per E-Mail an weg@neustadt.eu.“ cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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