Stadt greift schnell ein, entfernt die „Fake-Plakate“
Gefälschte Wahlplakate in Karlsruhe aufgetaucht
Wahl. Wahlplakate zu entfernen und zu zerstören, ist kein „Lausbubenstreich“, denn es gibt einen rechtlichen Schutz von Wahlplakaten: Zudem gilt das Abreißen von Wahlplakaten nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Sachbeschädigung. Das kann mit Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Doch in diesen Tagen gibt’s im Wahlkampf in Karlsruhe – neben der Masse der abgerissenen Plakate (Anzeigen wurden bei der Polizei gestellt) – auch eine „Neuerung“: gefälschte...