Stadt greift schnell ein, entfernt die „Fake-Plakate“
Gefälschte Wahlplakate in Karlsruhe aufgetaucht
Wahl. Wahlplakate zu entfernen und zu zerstören, ist kein „Lausbubenstreich“, denn es gibt einen rechtlichen Schutz von Wahlplakaten: Zudem gilt das Abreißen von Wahlplakaten nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Sachbeschädigung. Das kann mit Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Doch in diesen Tagen gibt’s im Wahlkampf in Karlsruhe – neben der Masse der abgerissenen Plakate (Anzeigen wurden bei der Polizei gestellt) – auch eine „Neuerung“: gefälschte Wahlplakate. Auf den ersten Blick sehen die Sprüche aus wie auf echten Wahlplakaten, doch beim genaueren Hinschauen erkennt man, dass die Inhalte alles andere als „werbend“ sind – und sich bei den bisher aufgefundenen Beispielen nur gegen eine Partei richten.
Mit Sprüchen wie „CDU, weil uns die Zukunft der Kinder am Arsch vorbei geht“ will die Gruppe „Extinction Rebellion“ mit der Aktion „Regierungen dazu bewegen, den ökologischen Notstand zu erklären und den gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung unserer Forderungen zu schaffen“. Allerdings scheint der Gruppe bei der Aktion zur Landtagswahl entgangen zu sein, dass zum Beispiel Ministerpräsident und Umweltminister in Baden-Württemberg von den Grünen gestellt werden.
Stadt Karlsruhe entfernt die Plakate schnell
Was aber passiert mit den „Fake-Plakaten“? Ignorieren, überkleben, entfernen? Drohen den Plakatierern Strafen - oder vielleicht gar auch den "Abhängern"? Rechtlich sicher kein leichtes Feld. Im vorliegenden Falle hat die Stadt Karlsruhe die „Fake-Plakate“ schnell entfernt und zunächst einmal sichergestellt, „da für die Plakate keine Plakatiergenehmigung vorlag“, erklärt die Pressestelle der Stadt Karlsruhe auf „Wochenblatt“-Nachfrage. Also eine illegale Plakatieraktion. In Sachen rechtliche Konsequenzen für die „Aufhänger“ geben Ordnungsamt und Pressestelle der Stadt bislang keine Erläuterung, immerhin sind mit dem Umstand der „Fake-Plakate“ mehrere Ämter in Karlsruhe involviert.
Polizeiverordnung von 2014
Die Stadt ist bei der Entfernung der Plakate jedenfalls auf Grundlage der Polizeiverordnung über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens vom 8. April 2014 tätig geworden. Inwieweit sich betroffene Parteien vor solchen Aktionen „schützen“ können, oder welche Handlungsmöglichkeit sie haben, lässt sich nicht so einfach klären. Klar dürfte sein, dass für entstehende Kosten und Folgen wohl der Zivilrechtsweg beschritten werden könnte.
Die betroffene Partei nimmt die Aktion aber bislang "sportlich und mit Humor“, so der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther: „Außerdem führt die Aktion mit den gefälschten Plakaten dazu, dass sich die Menschen noch intensiver mit den richtigen Ideen und Positionen der CDU zur Landtagswahl befassen.“
Autor:Jo Wagner |
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