Rückerstattung

Beiträge zum Thema Rückerstattung

Ausgehen & Genießen

Rückerstattung der Tickets bis 31. Juli möglich
Kein Nachholtermin des Schauspiels „Faust I“

Neustadt. Krankheitsbedingt musste die Abendvorstellung des Schauspiels „Faust I“ vom 16. Mai im Neustadter Saalbau in einer Inszenierung des Pfalztheaters Kaiserslautern absagt werden. Aus organisatorischen Gründen seitens des Pfalztheaters Kaiserslautern ist ein Nachholtermin leider nicht möglich. Eine Rückerstattung über die entsprechenden Verkaufsstellen ist bis 31. Juli möglich. Besucherinnen und Besucher, die ihr Ticket online gekauft haben, erhalten eine Benachrichtigung...

Ausgehen & Genießen
Alba Castillos Tanzabend "The Red Thread" jetzt auf der Werkstattbühne | Foto: Pfalztheater

Eingeschränkter Spielbetrieb am Pfalztheater
Geänderte Öffnungszeiten der Theaterkasse und Rückerstattung

Pfalztheater. Aufgrund des eingeschränkten Spielbetriebs im Pfalztheater gibt es ab sofort geänderte Kassenöffnungszeiten. Diese sind wie folgt: Dienstag bis Freitag, 16 bis 18.30 Uhr. Alle Kauftickets, die für Januar 2023 im Großen Haus gekauft wurden, werden automatisch zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt über eine Rücklastschrift. Besucherinnen und Besucher können der Theaterkasse unter der E-Mail-Adresse Vorverkauf@pfalztheater.bv-pfalz.de ihre Kontoverbindung mitteilen. (Bitte auch...

Ratgeber
Pauschalreise wegen Corona storniert: Wie gehe ich mit Gutscheinen um? | Foto: Kristin Hätterich

Pauschalreise wegen Corona storniert: Wie gehe ich mit Gutscheinen um?

Rheinland-Pfalz: Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise ab, hat man Anspruch auf Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen. Doch in der Corona-Pandemie wollen viele Anbieter das Geld nicht auszahlen, sondern bieten Gutscheine an. Wie reagieren? Verbraucher haben mehrere Möglichkeiten meldet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Rückzahlung erfolgt grundsätzlich in Geld. Einen Gutschein können Sie freiwillig annehmen, müssen das aber nicht. Vorsicht gilt bei Gutscheinen vor allem,...

Ratgeber
Symbolbild Bahn | Foto: Achim Scholty/Pixabay

Bis 31. Juli kann Erstattung von Fahrtkosten beantragt werden
Schülerbeförderung aus dem Elsass

Landkreis Germersheim. Noch bis 31. Juli können Schüler und deren Eltern mit Wohnsitz in Frankreich einen Antrag auf Erstattung verauslagter Fahrtkosten zur Schülerbeförderung stellen. Die Fahrtkosten können rückwirkend für das Schuljahr 2019/2020 über die Homepage des Landkreises Germersheim www.kreis-germersheim.de/befoerderung beantragt werden“, daran erinnert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler. Laut Urteil ist die Beschränkung der Übernahme von...

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